Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Römerstraße im Bereich der Flurstücke 39/2 bzw. 189/3 bis einschließlich der Flurstücke 87/3 bzw. 24/17 erstmalig hergestellt wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen vom 18.04.1988 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Erschließungsbeitrag erhoben werden.


Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender