Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Römerstraße von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 477/8 bzw. 109/51) bis einschließlich der Flurstücke 39/2 bzw. 189/3 ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Anlieger:         35 %

Anteil Stadt:               65 %


Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender