Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Kirchstraße von der Einmündung Pintgasse (Flurstück 312/1) bis zur Einmündung Bachstraße (Flurstück 277/5) ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Anlieger:         65 %

Anteil Stadt:               35 %

 

 

b)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass der Stichweg von der Einmündung Kirchstraße (Flurstück 2524/272) bis zum Flurstück 287 ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Anlieger:         60 %

Anteil Stadt:               40 %

 


Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender