Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

a)    die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zu beschließen,

b)    das Fördergebiet gemäß der Karte in Anlage 1 abzugrenzen,

c)    die Verwaltung mit der Vorbereitung eines integrierten städtebaulichen Konzeptes zu beauftragen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachstand anhand der Beschlussvorlage. Dies sei auch schon Thema im Wirtschaftsförderungs-, Tourismus- und Kulturausschuss beraten und von dort aus empfohlen worden.

 

Wilfried Humpert erkundigt sich nach den Auswirkungen auf die Einführung des wiederkehrenden Beitrags.

 

Gemäß einer Auskunft der ADD handele es sich hierbei um eine vereinfachte Sanierungsmaßnahme, die nach BauGB keine Erhebung von Ausgleichsbeiträgen erforderlich mache und somit keine Auswirkungen auf Abrechnungsgebiete habe. Dabei sei es unabhängig, ob einmalige oder wiederkehrende Beiträge erhoben werden.

 

Bettina Fellmer erfragt, ob die vorgestellte Abgrenzung endgültig sei.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass sie sich an dem neu abgegrenzten Grabungsschutzgebiet orientiert, jedoch detailliertere Abgrenzungen treffe und auch topografische Hindernisse wie z.B. die Bahnanlagen oder die B9 beachte. Der Geltungsbereich sei jedoch vorläufig und könne sich durch die Ergebnisse des noch durchzuführenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) ändern.