Sitzung: 13.04.2021 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt der Anfrage zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.52 „Rheinpromenade Remagen“ zu.
Protokoll:
Kurzerläuterung: Der Antragsteller hatte bereits Anfang
2020 einen ähnlichen Antrag gestellt. Die seinerzeitige Planung sah vor, das
Promenadengeschoss über die gesamte Gebäudebreite in den Innenhof zu erweitern.
Die Kreisverwaltung hat dem damaligen Antrag im Hinblick auf seinen Umfang und
die damit verbundenen Widersprüche gegen die Grundzüge der Planung jedoch keine
Aussicht auf Erfolg zugemessen.
Daraufhin hat der
Eigentümer sein Konzept angepasst den Umfang der Abweichungen vermindert.
Auslöser der Planungen ist die Absicht, zur Verbesserung der Abläufe in einem
gastronomischen Betrieb auf der Gebäuderückseite unterirdisch einen Anbau
vorzunehmen. Ein förmlicher Bauantrag wurde noch nicht gestellt.
Die überbaubare
Grundstücksfläche ist im Bebauungsplan an dieser Stelle mit einer Tiefe von
15,0 m festgesetzt. Anders als im Kataster dargestellt endet das
Bestandsgebäude erst in einer Bautiefe von bis zu 17 m und damit jenseits der
rückwärtigen Baugrenze.
Abbildung 1: Grundrisse und Schnitt
Retentionsraum
ginge durch die Maßnahme nicht verloren. Das Geschoss auf dem Niveau der
Rheinpromenade wird in das ansteigende Gelände hinein erweitert, so dass sich
die bei einem Hochwasser überschwemmte Volumen sogar um den Anbau vergrößert.
Die sonstigen
Festsetzungen, insbesondere die GRZ (zulässig: 0,8), blieben – bezogen auf die
Gebäude - von der Befreiung unberührt. Fakt ist, dass nicht nur auf dem
Vorhabengrundstück wie auf Nachbargrundstücken die Hofflächen nahezu
vollständig befestigt sind und damit eine Vollversiegelung des Grundstücks
bereits im Bestand gegeben ist.
Abbildung 2: Auszug aus dem Bebauungsplan 10.52
"Rheinpromenade Remagen"
Auf Grund der
besonderen Rahmenbedingungen, wie etwa die gegebene Bestandsbebauung, fehlende
Alternativen innerhalb des Bestandes wie auch die Grundladen der
Bauleitplanung, könnte sich die Bauaufsichtsbehörde eine Zustimmung zu diesem
Vorhaben vorstellen.
Peter Günther erläutert auf Anfrage, dass eine Erweiterung aufgrund der Topographie nur unterirdisch möglich sei. Außerdem sei die entsprechende Fläche auch jetzt schon vollständig versiegelt.
Die Verwaltung
empfiehlt, ausgehend von den Bedingungen des Einzelfalls einem Befreiungsantrag
zuzustimmen.