Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt der Anfrage zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.52 „Rheinpromenade Remagen“ zu.


Protokoll:

 

Kurzerläuterung: Der Antragsteller hatte bereits Anfang 2020 einen ähnlichen Antrag gestellt. Die seinerzeitige Planung sah vor, das Promenadengeschoss über die gesamte Gebäudebreite in den Innenhof zu erweitern. Die Kreisverwaltung hat dem damaligen Antrag im Hinblick auf seinen Umfang und die damit verbundenen Widersprüche gegen die Grundzüge der Planung jedoch keine Aussicht auf Erfolg zugemessen.

Daraufhin hat der Eigentümer sein Konzept angepasst den Umfang der Abweichungen vermindert. Auslöser der Planungen ist die Absicht, zur Verbesserung der Abläufe in einem gastronomischen Betrieb auf der Gebäuderückseite unterirdisch einen Anbau vorzunehmen. Ein förmlicher Bauantrag wurde noch nicht gestellt.

 

Die überbaubare Grundstücksfläche ist im Bebauungsplan an dieser Stelle mit einer Tiefe von 15,0 m festgesetzt. Anders als im Kataster dargestellt endet das Bestandsgebäude erst in einer Bautiefe von bis zu 17 m und damit jenseits der rückwärtigen Baugrenze.

 

Abbildung 1: Grundrisse und Schnitt

 

Retentionsraum ginge durch die Maßnahme nicht verloren. Das Geschoss auf dem Niveau der Rheinpromenade wird in das ansteigende Gelände hinein erweitert, so dass sich die bei einem Hochwasser überschwemmte Volumen sogar um den Anbau vergrößert.

 

Die sonstigen Festsetzungen, insbesondere die GRZ (zulässig: 0,8), blieben – bezogen auf die Gebäude - von der Befreiung unberührt. Fakt ist, dass nicht nur auf dem Vorhabengrundstück wie auf Nachbargrundstücken die Hofflächen nahezu vollständig befestigt sind und damit eine Vollversiegelung des Grundstücks bereits im Bestand gegeben ist.

 

Abbildung 2: Auszug aus dem Bebauungsplan 10.52 "Rheinpromenade Remagen"

Auf Grund der besonderen Rahmenbedingungen, wie etwa die gegebene Bestandsbebauung, fehlende Alternativen innerhalb des Bestandes wie auch die Grundladen der Bauleitplanung, könnte sich die Bauaufsichtsbehörde eine Zustimmung zu diesem Vorhaben vorstellen.

 

Peter Günther erläutert auf Anfrage, dass eine Erweiterung aufgrund der Topographie nur unterirdisch möglich sei. Außerdem sei die entsprechende Fläche auch jetzt schon vollständig versiegelt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, ausgehend von den Bedingungen des Einzelfalls einem Befreiungsantrag zuzustimmen.