Sitzung: 13.04.2021 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 34.06 „Rheinufer Rolandseck“ ab.
Protokoll:
Kurzerläuterung: Beabsichtigt ist die Neubebauung eines
Grundstücks an der Bonner Straße mit einem Mehrfamilienhaus.
Der Entwurf sieht
vor, ausschließlich mit der Tiefgarage die rückwärtige Baugrenze zu überschreiten.
Der Umfang der Überschreitung entspricht einer Grundfläche von rund 21 m².
Gestalterisch hätte die Überschreitung keine Auswirkungen, da die TG komplett
vom Gelände überdeckt werden wird, so die Argumentation der Antragsteller.
Abbildung 4:
Grundriss Tiefgarage
Ferner soll von den örtlichen Bauvorschriften abgewichen werden, die für
die Fenster stehende Formate vorgeben.
Abbildung 5:
geplante Ansichten
Erforderlich wird der Befreiungsantrag für die Bereiche, an denen die
Doppelfenster zum Einsatz kommen; die Einzelfenster verfügen über die in der
Satzung vorgegebenen stehenden Formate. Bei der Argumentation nehmen die
Antragsteller Bezug auf die Umgebungsbebauung, bei der die Verwendung von
Fenstern mit liegenden Formaten überwiegt.
Abbildung 6:
Fensterformate der Nachbarbebauung
Der Bauherr argumentiert weiter:
Aus Sicht der Verwaltung wäre für eine Befreiung in Bezug auf die
Überbauung der rückwärtigen Baugrenze deren Umfang näher zu begründen. So
könnte augenscheinlich durch eine Verschiebung des Gebäudestandortes um ca. 0,75
m in Richtung Bonner Straße der Umfang der Überschreitung durch die Garage auf
eine Fläche von ca. 12 m² vermindert werden.
Hinsichtlich der
Fenster sind für einen Neubau keine städtebaulichen Gründe ersichtlich und die
Vergleichsobjekte stammen sämtlich aus einer Zeit vor Rechtskraft des
Bebauungsplanes.