Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 34.06 „Rheinufer Rolandseck“ ab.


Protokoll:

 

Kurzerläuterung: Beabsichtigt ist die Neubebauung eines Grundstücks an der Bonner Straße mit einem Mehrfamilienhaus.

Der Entwurf sieht vor, ausschließlich mit der Tiefgarage die rückwärtige Baugrenze zu überschreiten. Der Umfang der Überschreitung entspricht einer Grundfläche von rund 21 m². Gestalterisch hätte die Überschreitung keine Auswirkungen, da die TG komplett vom Gelände überdeckt werden wird, so die Argumentation der Antragsteller.

 

Abbildung 4: Grundriss Tiefgarage

 

Ferner soll von den örtlichen Bauvorschriften abgewichen werden, die für die Fenster stehende Formate vorgeben.

 

Abbildung 5: geplante Ansichten

 

Erforderlich wird der Befreiungsantrag für die Bereiche, an denen die Doppelfenster zum Einsatz kommen; die Einzelfenster verfügen über die in der Satzung vorgegebenen stehenden Formate. Bei der Argumentation nehmen die Antragsteller Bezug auf die Umgebungsbebauung, bei der die Verwendung von Fenstern mit liegenden Formaten überwiegt.

 

Abbildung 6: Fensterformate der Nachbarbebauung

 

Der Bauherr argumentiert weiter:

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre für eine Befreiung in Bezug auf die Überbauung der rückwärtigen Baugrenze deren Umfang näher zu begründen. So könnte augenscheinlich durch eine Verschiebung des Gebäudestandortes um ca. 0,75 m in Richtung Bonner Straße der Umfang der Überschreitung durch die Garage auf eine Fläche von ca. 12 m² vermindert werden.

Hinsichtlich der Fenster sind für einen Neubau keine städtebaulichen Gründe ersichtlich und die Vergleichsobjekte stammen sämtlich aus einer Zeit vor Rechtskraft des Bebauungsplanes.