Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 33.05 „Krummen Morgen“ mit der Maßgabe zur Anlegung einer ersatzweisen Pflanzfläche zu.


Protokoll:

 

Kurzerläuterung: Der Eigentümer eines Wohnhauses möchte in seinem Garten einen Pool errichten. Der Garten grenzt an einen Wirtschaftsweg, zu dem ein 5 m breiter Pflanzstreifen vorgesehen ist. Der geplante Standort liegt zur Hälfte just innerhalb dieses Pflanzstreifens, der im Bebauungsplan Teil der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist

Der Antragsteller schlägt vor, seinem Befreiungsantrag unter der Maßgabe zuzustimmen, dass der in der Satzung geradlinig verlaufende Streifen ersatzweise durch eine mindestens flächengleiche, buchtig und auch in Richtung auf die seitliche Grundstücksgrenze auslaufende Pflanzzone ausgeführt wird.

 

  

Abbildung 7: Freiflächenplan sowie Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

Angesichts des Vorschlages, unter Einhaltung einer Mindestbegrünung zum Wirtschaftsweg hin die anderweitig genutzten Pflanzflächen in mindestens gleichem Umfang an anderer Stelle auf dem Grundstück nachzuweisen, empfiehlt die Verwaltung eine Zustimmung zum Antrag.

 

Der Vorsitzende versichert, dass die Ausführung der ersatzweisen Pflanzfläche kontrolliert werde.