Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass die Römerstraße von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 477/8 bzw. 109/51) bis einschließlich der Flurstücke 39/2 bzw. 189/3 ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Anlieger:         35 %

Anteil Stadt:               65 %


Der Ausbau der Römerstraße (Teilbereich) in Remagen-Kripp ist bautechnisch abgeschlossen. Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von der Einmündung Quellenstraße bis auf Höhe des Flurstücks 39/2 bzw. 189/3. Für die entstandenen Kosten werden Ausbaubeiträge nach dem zum Zeitpunkt der Maßnahme gültigen Kommunalabgabengesetz erhoben.

 

Die Römerstraße weist im vorderen Bereich (von Quellenstraße bis Flurstück 39/2 – Ende ehemalige Lederfabrik) alle Herstellungsmerkmale nach der Erschließungsbeitragssatzung auf (Oberflächenbefestigung, Straßenbeleuchtung und Straßenoberflächenentwässerung). Demzufolge handelt es sich hier um eine vorhandene Straße mit der Konsequenz, dass die erfolgten Arbeiten die Erhebung von Ausbaubeiträgen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes nach sich ziehen.

 

Die Römerstraße ist eine Anliegerstraße über welche die Straßen Auf dem Spielfeld und Baumschulenweg erreichbar sind. Des Weiteren führt sie über den erstmalig hergestellten Teil der Römerstraße zu den weiteren Straßen Am Bakerloch und Kirschbaumweg sowie in das Baugebiet Lange Fuhr. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Römerstraße als Zufahrt zum Sportplatz dient. Zudem nutzt der landwirtschaftliche Verkehr diese Straße um die Felder im Außenbereich zu bewirtschaften.

 

Berücksichtigt man, dass die beiden Baugebiete Lange Fuhr und Baumschulenweg über insgesamt drei Zufahrten über die Mittelstraße verfügen und auch der Sportplatz über eine dieser Straßen angefahren werden kann, kommt man zu dem Ergebnis, dass der Durchgangsverkehr überwiegt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gemeindeanteil, entsprechend der Erhebung der Vorausleistung (s. Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2018), auf 65 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußweg ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.


Stadtratsmitglied Axel Blumenstein hat wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.