Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

a)            Der Stadtrat stellt fest, dass die Kirchstraße von der Einmündung Pintgasse (Flurstück 312/1) bis zur Einmündung Bachstraße (Flurstück 277/5) ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Anlieger:         65 %

Anteil Stadt:               35 %

 

 

b)            Der Stadtrat stellt fest, dass der Stichweg von der Einmündung Kirchstraße (Flurstück 2524/272) bis zum Flurstück 287 ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Anlieger:         60 %

Anteil Stadt:               40 %

 


Der Ausbau der Kirchstraße ist bautechnisch abgeschlossen. Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von der Einmündung Pintgasse bis zur Einmündung Bachstraße.

 

Beitragsrechtlich handelt es sich um zwei getrennt voneinander abzurechnende Maßnahmen. Zum einen die eigentliche Kirchstraße und zum anderen der hinter dem Rathaus verlaufende Stichweg, der auch als Zufahrt zum Parkplatz dient.

 

Die Kirchstraße ist eine Gemeindestraße, in welche folgende Straßen einmünden:

 

  • Pintgasse
  • Neipengasse
  • Milchgasse
  • Marktstraße
  • Bachstraße

 

Die Anwohner der Pint- und Neipengasse nutzen zum Teil die Kirchstraße um in das weitere Straßennetz zu gelangen, wobei zu berücksichtigen ist, dass mit dem Deichweg eine weitere Zu- und Abfahrtsmöglichkeit besteht. Zudem läuft der Anliefer- und Anliegerverkehr der Markstraße (Fußgängerzone) am Vormittag über die Kirchstraße ab. Durchgangsverkehr aus der Milchgasse und der Bachstraße ist kaum vorhanden.

 

In der Kirchstraße ist von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen. Neben den Anwohnern gelten auch die Kirchenbesucher als Anliegerverkehr. Aufgrund der Tatsache, dass sie jedoch auch, wie beschrieben, als Zufahrt zum weiteren Straßennetz genutzt wird, liegt ein erhöhter Durchgangsverkehr vor, so dass verwaltungsseitig vorschlagen wird, den Gemeindeanteil entsprechend der Erhebung der Vorausleistung (s. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2019) auf 35 % festzusetzen.

 

Der Stichweg hinter dem Rathaus erschließt die beiden städtischen Grundstücke (Rathaus und Künstlerforum) sowie das Grundstück Kirchstraße 1, welches von der Stadt erworben wird. Darüber hinaus dient er als Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz.

 

Da das Rathaus montags bis freitags von den Mitarbeitern des Rathauses genutzt wird, ist auch hier von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen. Aufgrund der Zufahrt zum Parkplatz liegt aber auch hier ein erhöhter Durchgangsverkehr vor. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gemeindeanteil entsprechend der Erhebung der Vorausleistung (s. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2019) auf 40 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.