Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

a)    die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zu beschließen,

b)    das Fördergebiet gemäß der Karte in Anlage 1 abzugrenzen,

c)    die Verwaltung mit der Vorbereitung eines integrierten städtebaulichen Konzeptes zu beauftragen.


Der Stadtrat hat am 28.09.2020 (Sitzung STR/074/2020; Vorlage 0243/2020) die Verwaltung mit der Bewerbung zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm beauftragt.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2021 informiert der rheinland-pfälzische Minister des Inneren und für Sport, Roger Lewentz, dass die Bewerbung der Stadt Remagen erfolgreich war. Aufgenommen wurde sie mit dem Bereich „Innenstadt / Historisches Dreieck / Rheinpromenade“ in das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“. Das Programm ist ein Förderinstrument, mit dem Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von wirtschaftlichen, demographischen und sonstigen strukturellen Veränderungsprozessen unterstützt werden. Verbunden damit kann die Stadt Remagen für das Programmjahr 2021 einen ersten Förderantrag einreichen. Reserviert sind mit einem Fördersatz von 70 % zunächst 100.000 €, die für die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen eingesetzt werden können. Hinzuzurechnen ist der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 42.857,14 €.

 

Die Förderung ist dabei an die Bedingungen geknüpft, dass der Stadtrat zunächst das (vorläufige) Fördergebiet durch Ratsbeschluss festlegt. Sodann ist unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt werden. Unter Einbeziehung der gesamtstädtischen Entwicklung und bestehender Entwicklungsansätze sind vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, aus denen sich Zielvorstellungen, Lösungs­strategien und planerische Grundlagen für die im Fördergebiet durchzuführenden Maßnahmen ableiten. Voraussetzung für die Förderung ist zudem die Definition von Maßnahmen des Klimaschutzes oder solcher zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur. Bei der Definition der Einzelmaßnahmen ist zu beachten, dass sich das Förderprogramm im Wesentlichen an investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen richtet. Die Unterstützung privater Modernisierungsmaßnahmen bildet eine wichtige Komponente der Entwicklung, um Leerstände zu bekämpfen, das Wohnangebot zu verbessern und so zur Belebung der Innenstadt beizutragen. Bei den Einzelmaßnahmen ist im Rahmen der Antragstellung zu prüfen, inwieweit neben den Finanzmitteln aus der Städtebauförderung vorrangig auch andere Förderprogramme, wie etwa das Sonderprogramm ‚Stadt und Land‘ für die flächendeckende Fahrradinfrastruktur, eingesetzt werden können.

Die Gesamtmaßnahme ist befristet und soll längstens 10 Jahre gefördert und spätestens nach 15 Jahren abgeschlossen werden.

 

Die Bewerbung erfolgte vor dem Hintergrund des gemeinsamen Antrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie der Niederlande zur Aufnahme des niedergermanischen Limes in die Welterbeliste der UNESCO. Hieraus leitet sich die Abgrenzung des vorläufigen Fördergebietes ab. Dieses erstreckt sich entlang der Rheinpromenade von der Spitze der Kernstadt bis zum Campingplatz und führt über die Straßenabfolge An der alten Rheinbrücke, Alte Straße, Marktstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Drususstraße und Deichweg unter Auslassung der Straße Am Spich wieder zurück auf die Grünanlage Kemminghöhe (vgl. Anlage 1). Die Abgrenzung deckt sich in weiten Teilen mit dem neu abgegrenzten Grabungsschutzgebiet und ist so gewählt, dass im Regelfall beide Straßenseiten einbezogen sind.

In dem so abgegrenzten Gebiet werden folgende Handlungsbedarfe in vier Handlungsfeldern gesehen:

  • Sichtbarmachung des römischen Erbes im Stadtbild
  • Steigerung der Attraktivität des Stadtraums
  • Optimierung der Anbindung zwischen Rheinpromenade und Innenstadt sowie
  • Optimierung des innerörtlichen Verkehrs und Förderung der neuen Mobilität.

 

Die zur Beantragung erstellte vorläufige Maßnahmenliste umfasst Vorschläge für verschiedene Tiefbaumaßnahmen, wie etwa den Ausbau verschiedener innerstädtischer Straßen und der verlängerten Rheinpromenade sowie eine Verlängerung der Fußgängerzone. Zu den weiteren denkbaren Hochbau- und Ordnungsmaßnahmen gehören die Konservierung der römischen Mauerreste am Deichweg, die Sanierung und Konservierung der Hypocausten-Anlage, die Sanierung des Römischen Museums sowie der Bau eines Informationszentrums für den niedergermanischen Limes. Der innerörtliche Verkehr würde durch den Bau eines Parksafes (vollautomatisch gesteuertes Auto-Park­system in Form eines Regallagers) optimiert und die neue Mobilität mit dem Bau einer Radstation unterstützt werden.

Eine erste Kostenschätzung weist Ausgaben in Höhe von 15,0 Mio. € aus, denen Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen oder Grundstückserlösen in Höhe von rund 1,7 Mio. € gegenüberstehen. Der Förderbedarf umfasst mithin ca. 13 Mio. €.

 

Auf eine detaillierte Darstellung der Maßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet, da sich endgültigen Maßnahmen des Förderprogramms erst aus dem unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger noch aufzustellenden ISEK ergeben.

 

 

Für das weitere Verfahren ist es erforderlich, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Diese dienen insbesondere dazu, die erforderlichen Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele zu gewinnen.

 

Durch Beschluss festzulegen ist ferner die Abgrenzung des Fördergebietes, die sich durch die Ergebnisse des noch durchzuführenden ISEK jedoch ändern könnte.

 

Schließlich ist die Aufstellung des ISEK zu beschließen, aus dem sich unter Mitwirkung der Bürgerschaft letztlich die genauen Einzelmaßnahmen wie auch das Fördergebiet ergeben.

 

Erst mit dem später zu beschließenden ISEK wird auch festgelegt, ob die Fördermaßnahme nach den Vorschriften der Sanierung oder des Stadtumbaus erfolgt.

 

Stadtratsmitglied Beate Reich fragt nach, aus welchen Gründen der Bereich „Am Spich“ nicht in das Fördergebiet aufgenommen wurde. Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert, dass sich am Grabungsschutzgebiet orientiert wurde. Es sei aber durchaus möglich, dass Fördergebiet nochmals anzupassen, sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass auch andere Bereiche zu berücksichtigen seien.