Ab dem 1. Juli 2021 besteht für alle Kinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung über einen Zeitraum von durchgehend 7 Stunden. Grundsätzlich sieht das neue Kita-Gesetz zudem einen Rechtsanspruch für alle Kinder auf Mittagessen vor. Dies ist ab 2028 zu gewährleisten.

 

Auch hier, so Bürgermeister Björn Ingendahl, werden umfangreiche Um- und Anbaumaßnahmen erforderlich. Ob diese Maßnahmen durch das Land gefördert werden, wird derzeit mit Vertretern des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung geklärt.