Sitzung: 11.05.2021 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.48 „Joseph-Rovan-Allee“ ab.
Protokoll:
Kurzerläuterung:
Der Bebauungsplan
schreibt vor, dass entlang öffentlicher Verkehrsflächen Einfriedungen über eine
Höhe von 1,00 m nur als lebende Einfriedung (Hecke) zugelassen sind.
Der Antragsteller
ist Eigentümer einer Wohnung, zu der ein ca. 60 m² großer Garten zwischen dem
Mehrfamilienhaus und der Straße Am Römerhof gehört. Die gewünschte Befreiung
wird wie folgt begründet:
„Der Garten ist von der Straße
aus uneingeschränkt betretbar und vollständig frei einsehbar. Es besteht keine
Möglichkeit auf Privatsphäre. Aufgrund der geringen Größe des Gartens gibt es
auch keine Ausweichmöglichkeiten (z.B. hinter dem Haus), da kein Zugang besteht
und hierfür kein Sondernutzungsrecht möglich ist. Es besteht daher für den
Antragsteller keine Rückzugsmöglichkeit im eigenen Garten und damit eine nur
sehr eingeschränkte Nutzung des Gartens als Erholungsmöglichkeit.
Aufgrund
der eingeschränkten Möglichkeit eines Sichtschutzes gibt es auch keine Möglichkeit
etwaige Wertgegenstände (Sitzgarnituren, Grill, Pflanztöpfe, Gartengeräte, etc.)
sichtgeschützt abzustellen. Der Antragsteller befürchtet, dass dies zu
ungewollten Begehrlichkeiten führen könnte und ggf. Diebstahl oder Vandalismus
Vortrieb leisten könnte.
In
der unmittelbar umliegenden Nachbarschaft wurden entsprechend hohe Sichtschutzzäune
(1,60 - 1,80 m) errichtet. Der Antragsteller möchte sich mit seinem Sichtschutz
dem Umfeld anpassen und so ein verträgliches Bild erschaffen, welches sich in
die unmittelbare Nachbarschaft einfügt.“
Die Regelungen in
den angrenzenden Bebauungsplänen sind unterschiedlich. Während der
Bebauungsplan Cheruskerhof (Alemannenstraße) keine Regelungen enthält, sind im
Baugebiet „Am Römerhof“ an vergleichbarer Stelle Einfriedungen bis zu 1,60 m
Höhe, im Baugebiet „Nibelungenring“ hingegen Mauern und Zäune bis 1,00m,
Maschendraht- oder Stahlzäune bis 1,50 m sowie Pflanzungen bis zu 3,0 m Höhe
zugelassen.
Zu einem Vorhaben in einem anderen Bebauungsplan hat die Stadt bei
ähnlicher Sachlage das Einvernehmen nicht erteilt.