Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Teilnahme der Stadt Remagen an der Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“ in den Jahren 2022 und 2023 fortzusetzen.


Gemäß Bewilligungsbescheid des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) vom 22. Januar 2018 endet die Zuwendung im Rahmen der zweiten Runde der Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“ (SKSL) im Wege der kommunalen Projektförderung zum 31. Dezember 2021.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt werden noch nicht alle angestoßenen Projekte auf den Weg gebracht sein. Viele Projekte haben einen mittel- bis langfristigen Umsetzungshorizont und konnten daher im Rahmen der bisherigen Projektlaufzeit nicht umgesetzt werden. Zudem werden Ende 2021 Restmittel in Höhe von ca. 337.500,00 Euro vorhanden sein.

 

Für die Stärkung der weiteren interkommunalen Zusammenarbeit in der Region ist die Weiterführung des Projektes von immenser Wichtigkeit. In der bisherigen über dreijährigen Zusammenarbeit haben die 11 Partnerkommunen einen gemeinsamen Prozess aufgesetzt, feste Strukturen und Abläufe aufgebaut und erste Projekte und Machbarkeitsstudien auf den Weg gebracht.

 

Vor diesem Hintergrund beantragte die geschäftsführende Verbandsgemeinde-verwaltung Bad Breisig Ende März 2021 im Namen der 11 Partnerkommunen eine Projektfortsetzung für weitere zwei Jahre mit der Bitte um Gewährung einer erneuten Zuwendung sowie einer Übertragung der vorhandenen Restmittel auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

Mit Schreiben vom 4. Mai 2021 von Herrn Minister Lewentz wurde eine Verlängerung der Projektlaufzeit zugesagt. Ein entsprechender Änderungsbescheid zum Bescheid vom 22.01.2018 des zuständigen Fachreferats soll der Geschäftsstelle in Kürze zugehen. Darüber hinaus wird im Laufe des Sommers ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Minister Lewentz unter Beteiligung der drei Landräte stattfinden, um für die weiteren Kooperationsaktivitäten die intensive Einbindung der Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Neuwied sicherzustellen.

 

Den 11 Partnerkommunen wurde für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 eine Zuwendung in Höhe von 855.000,00 Euro bewilligt. Die Zuwendung wurde als anteilige Finanzierung der anerkannten kommunalen Gesamtaufwendungen von 950.000,00 Euro mit einem Satz von 90% der förderfähigen Kosten gewährt. Die restlichen 10% werden unter den 11 Kommunen als kommunaler Eigenanteil aufgeteilt, sodass letztlich nur 1/11 Anteil auf die jeweilige Partnerkommune entfällt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig tritt als Geschäftsstelle für die Kosten aller Kommunen vorläufig in Vorlage.

 

Bis Ende 2021 werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von rund 575.000,00 Euro verausgabt. Damit stehen dem Kooperationsverbund Ende 2021 Restmittel in Höhe von ca. 337.500,00 Euro zur Verfügung. Die bis Ende 2021 vorhandenen, übertragenen Restmittel werden auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 übertragen. Mittel, die nicht mehr übertragbar sind, müssen ggf. in den Haushaltsfolgejahren neu veranschlagt werden.

 

Der kommunale Eigenanteil liegt bei rund 37.500,00 Euro. Jede Kommune hat somit bis Ende 2023 noch einen Eigenanteil von 3.409,10 Euro zu tragen.

 

Darüber hinaus wurde die Unterstützung des MdI RLP für konkrete Projektförderungen im Rahmen der förder- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zugesagt.

 

 

Stadtratsmitglied Christina Steinhausen unterstützt das Vorhaben, regt jedoch an, die städtischen Gremien und Bürger in Zukunft mehr einzubeziehen. Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die Struktur vom Land vorgegeben sei. Es habe jedoch zwei umfangreich beworbene öffentliche Veranstaltungen gegeben, die allerdings schwach besucht waren. Er werde die Anregung aber beim nächsten Treffen der Bürgermeister vortragen.