Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss befürwortet den Verwaltungsvorschlag und beauftragt die Verwaltung für die Straße Am Anger die notwendigen Planungsmittel in den Haushalt 2022 einzustellen und die Liste der Straßen den betroffenen Ortsbeiräten zur Beratung zuzuleiten.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachstand anhand der Beschlussvorlage.

 

Dr. Frank Bliss erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem Bebauungsplan „Sinziger Straße“, da die Straße Am Anger in die B9 münde.

 

Gisbert Bachem erklärt, dass der Bebauungsplan „Sinziger Straße“ mit dem Lärmschutzgutachten zusammenhänge, welches Grundlage für die Aufhebung des Bebauungsplans gewesen sei. Der LBM habe hier die Federführung übernommen, um für Lärmschutzmaßnahmen zu sorgen. Diese seien bei einer erstmaligen Herstellung der Straße Am Anger im Mündungsbereich zur B9 zu berücksichtigen.

 

Iris Loosen fragt, ob eine gesetzliche Verpflichtung zur erstmaligen Herstellung dieser Straßen bestehe.

 

Gisbert Bachem führt aus, dass durch eine erschlossene Straße überhaupt erst Baurecht für die anliegenden Grundstücke entstehe. Viele Grundstücke seien jedoch schon vor Einführung des Baugesetzbuches bzw. vor Einführung von Erschließungsbeiträgen bebaut worden. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sei die Stadt Remagen verpflichtet diese Straßen erstmalig herzustellen und entsprechend Beiträge zu erheben.

 

Iris Loosen fragt weiter, wann Kosten für die Anwohner entstehen würden.

 

Gisbert Bachem informiert, dass im Jahr 2022 die Planung durch ein Fachbüro erfolgen solle, anschließend könne man dann eine Anliegerversammlung durchführen bei der man eine Kostenschätzung präsentieren könne. Erst mit dem geplanten Baubeginn im Jahr 2023 seien dann die Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag fällig.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass in diesem Prozedere auch die Ortsbeiräte involviert seien.

 

Der Vorsitzende teilt außerdem mit, dass zu der Einführung eines flächendeckenden wiederkehrenden Beitrags Beratungsgespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund stattfinden. Dadurch könne man die notwendigen Satzungen mit der Einteilung in Abrechnungseinheiten noch dieses Jahr zur Diskussion in den Ausschuss bringen.