Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Satzung der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH in der vorliegenden Form zu.


Der Vorsitzende erläutert, dass die Satzung der Fährgesellschaft Linz-Kripp geändert werden muss, da nach Maßgabe des § 110 Abs. 5 GemO dem Gemeindeprüfungsamt (bzw. dem Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz) ein Recht zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft eingeräumt wird. Bei dieser Gelegenheit wird die vorhandene Satzung aktualisiert und neu gefasst.

Die Neufassung der Satzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender