Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Satzung der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH in der vorliegenden Form zu.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Satzung der Fährgesellschaft
Linz-Kripp geändert werden muss, da nach Maßgabe des § 110 Abs. 5 GemO dem
Gemeindeprüfungsamt (bzw. dem Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz) ein Recht zur
überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft
eingeräumt wird. Bei dieser Gelegenheit wird die vorhandene Satzung
aktualisiert und neu gefasst.
Die Neufassung der Satzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender