Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

In einem Ortstermin mit der Feuerwehr und dem Ordnungsamt (Verwaltung) sollen auf dem Gelände der Feuerwehr und in deren Umfeld die Möglichkeiten erörtert werden, kurzfristig Parkraum für die Feuerwehr zu schaffen. Für den Haushalt 2021 werden Finanzmittel für Planungsleistungen (insbes. naturschutzrechtliche Vorprüfung nach FFH-Richtlinie) vorgesehen.

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltung.

 


Auf die Beschlussvorlage 0451/2021 wird verwiesen.

Die Feuerwehr Oberwinter hat sich an die Ortsvorsteherin mit der Bitte gewandt, sie bei einer Lösung für die Parkplatzproblematik zu unterstützen. Kürzlich musste die Einheit Oberwinter innerhalb kurzer Zeit zu Einsätzen ausrücken, jedoch fanden die Feuerwehrleute keinen Parkplatz, da der Schotterplatz durch andere Fahrzeuge belegt war. Eine Lösung, die allen Anforderungen gerecht wird, hat auch die Einheit Oberwinter, gleichwohl wünscht sich eine zeitnahe Lösung.

Im Haushalt 2020 waren 80.000 € für den Bau eines Parkplatzes enthalten. Diese Mittel wurden jedoch im Rahmen der Corona-Sparmaßnahmen nicht ausgegeben. Im Haushalt 2021 stehen keine Mittel zur Verfügung.

 

Im Ortsbeirat entwickelt sich eine rege Diskussion. Einerseits werden Möglichkeiten gesehen, auf dem Schotterparkplatz an der Einmündung Am Friedrichsberg / B9 zumindest einzelne Plätze für die Feuer­wehr abzusperren. Andererseits ist sich der Ortsbeirat durchaus bewusst, dass die Fläche für Anwohner und Besucher, aber immer wieder auch als letzter unproblematischer Lagerplatz für Baustellen genutzt wird. Überlegungen, einzelne rheinseitige Parkplätze zu reservieren, werden wieder verworfen, da die Feuerwehrleute hierzu die B9 kreuzen müssten. Einzelne Mitglieder könnten sich vorstellen, dass bei entsprechender Organisation auch auf dem Gelände der Feuerwehr Parkraum geschaffen werden könnte. Eine Erweiterung gestaltet sich schwierig. Zwar gehört die Grünfläche nördlich der Feuerwehr noch zum Grundstück der Stadt, es ist auf Grund der naturräumlichen Gegeben­heiten aber einem FFH-Schutzgebiet (Fauna-Flora-Habitat) zuzurechnen.

 

Nach eingehender Aussprache ergeht sodann folgender