Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 beschlossen, dass die von der Verwaltung erarbeitete Liste der noch nicht erstmalig hergestellten Straßen den betroffenen Ortsbeiräten zur Beratung zugeleitet werden soll.

 

Eine Straße gilt als erstmalig hergestellt, wenn sie die in § 8 der städtischen Erschließungsbeitragssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt.

 

Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen sind:

 

(1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbstständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn

a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und

b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen       verfügen.

 

Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.

 

(2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

b) unselbstständige und selbstständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

c) unselbstständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.

 

(3) Selbstständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.

 

An den Baukosten einer Erschließungsanlage werden die Anlieger nach den hier anzuwendenden bundesrechtlichen Bestimmungen mit 90 % an den beitragsfähigen Kosten beteiligt.

 

In der Beschlussvorlage ist eine Übersicht der nicht erstmalig hergestellten Straßen beigefügt.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sprechen sich dafür aus, vor einer Beschlussfassung in einem Ortstermin mit den Fraktionsvorsitzenden und fraktionslosen Mitgliedern die genannten Straßen gemeinsam zu begehen. Der Ortstermin soll an einem Samstagvormittag stattfinden. Die Einladung hierzu ergeht durch Ortsvorsteher Humpert.