Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage und gibt an, dass man trotz mehrerer geführter Gespräche nur ein Angebot erhalten habe.

 

Der Vorsitzende erklärt weiter, dass das Angebot der „Bad Honnef AG“ (BHAG) zwei Varianten für fünf kommunale Dachflächen umfasse. Bei beiden Varianten pachtet die BHAG die kommunalen Dachflächen. Bei Variante 1 mietet die Stadt Remagen die Anlagen zurück und könnte als Betreiberin den Strom zum Eigenverbrauch nutzen und ggf. Reststrom in das öffentliche Netz einspeisen und die Vergütung beziehen. Des Weiteren könnte man hierdurch jährliche CO2-Einsparungen von circa 32 Tonnen erzielen.
Bei Variante 2 bliebe die BHAG Betreiberin und würde den Strom zu einem für 20 Jahre festgelegten Betrag von 30 Cent/KWh an die Stadt verkaufen. Überschüssiger Strom werde dann von der BHAG eingespeist und sie erhält die Vergütung.
Der Durchschnittspreis für die fünf Gebäude liege aktuell zwar nur bei 26,10 Cent/KWh, es sei jedoch davon auszugehen, dass der Preis in den nächsten Jahren steige.

 

Chantal Zinke ergänzt, dass sich das Angebot derzeit auf fünf Dachflächen beschränke, sukzessive aber noch andere Dächer folgen könnten.

 

Wilfried Humpert fragt, was die Gründe dafür sein könnten, dass trotz mehrerer Interessenten und Gespräche nur ein Angebot eingegangen ist und ob mit den Interessenten auch eine reine Verpachtung der Dachflächen besprochen worden sei. Außerdem merkt er an, dass zwischen dem jetzigen und einem vor Jahren beratenen Angebot deutliche Unterschiede bezüglich dem Verbrauch und der Energiegewinnung beim Feuerwehrgerätehaus Remagen bestehen würden.

 

Chantal Zinke führt aus, dass das geringe Interesse an den derzeit schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen könnte. Dadurch sei es für die Anbieter wenig lohnenswert. Bezüglich der Verpachtung seien mit den Interessenten offene Gespräche geführt, jedoch seien letztlich nur die beiden vorgestellten Varianten angeboten worden.

Da sich aktuell der Selbstverbrauch am meisten lohne, werde die Anlage kleiner und somit auch die Energiegewinnung niedriger.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass in dem damals beratenen Angebot der städtische Bauhof mit einbezogen und somit der anzunehmende Verbrauch höher gewesen sei.

 

Gisbert Bachem ergänzt, dass im Jahr 2020 im Feuerwehrgerätehaus eine neue Heizungsanlage eingebaut worden sei, wodurch sich der Verbrauch ebenfalls verringert habe.

 

Peter Günther gibt zu bedenken, dass der im Angebot angegebene Eigenverbrauch von ca. 10 MWh nur das wiederspiegele was die Anlage technisch in der Lage sei für den Eigenverbrauch umzusetzen. Sommerliche Spitzenwerte würden darüber hinausgehen und daher ins Netz eingespeist. Der aufgeführte Eigenverbrauch sei daher unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch zu sehen.

 

Rainer Doemen fügt hinzu, dass die angegebene Stromerzeugung bezogen auf die Größe der Anlage seiner Erfahrung nach plausibel erscheine.

 

Chantal Zinke erklärt, dass die Anlage besonders effizient sein könne, wenn der Verbrauch zeitgleich zur Produktion hoch sei, was tageszeitabhängig sei.

 

Wilfried Humpert sagt, dass es dennoch wünschenswert wäre ein Angebot für eine reine Verpachtung vorliegen zu haben. Dadurch könne man möglicherweise höhere Einnahmen erzielen.

 

Gisbert Bachem erläutert, dass die Unternehmen eine reine Verpachtung ausschließen, da sich eine solche für sie nicht mehr lohne.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich miserabel seien und dass er hoffe, die kommende Bundesregierung ändere daran etwas.

 

Stefani Jürries findet Variante 1 attraktiv, auch vor dem Hintergrund, dass durch eine neue Regierung die Einspeisevergütung steigen könne und fragt in diesem Zusammenhang, ob die Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt noch aufgestockt werden können.

 

Rainer Doemen erklärt, dass der Gesetzgeber die Einspeisevergütung nicht für bestehende Anlagen nachträglich erhöhen werde, sondern dies immer an eine neue Anlage koppeln würde. Etwaige Aufstockungen könne man entsprechend gestalten.

 

Der Vorsitzende bestätigt, dass Aufstockungen möglich seien.

 

Beate Reich beantragt die Entscheidung zu verschieben, da man in drei Monaten möglicherweise wisse was sich in diesem Bereich durch die neue Bundesregierung ändern werde.

 

Iris Loosen äußert den gleichen Gedanken, glaubt aber nicht daran, dass es so schnell gehen werde.

 

Der Vorsitzende gibt an, dass sich die Kommunalpolitik in diesen Rahmenbedingungen sehr schwer tue und und stellt die Frage, wie so denn die Energiewende gelingen solle.

 

Harm Sönksen erkundigt sich danach, ob es möglich sei, die PV-Anlagen ohne Pächter in eigener Verantwortung zu errichten und zu betreiben.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass dafür zu Beginn sehr hohe Investitionen notwendig seien und dass dies bei der aktuellen Haushaltslage eher schwierig sei.

 

Rolf Plewa stellt heraus, dass es sich hierbei um eine Entscheidung zwischen der Umwelt und den Finanzen handeln würde und bittet darum mit der Entscheidung noch etwas zu warten.

 

Der Vorsitzende macht klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt die BHAG investieren würde und nicht die Stadt Remagen.

 

Iris Loosen erklärt, dass man schon sehr viel Zeit verloren habe und schließt sich Rainer Doemen an. Sie präferiere Variante 1.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass Mehrkosten nur in Höhe von ca. 50 € jährlich entstehen würden und dass noch etliche weitere Dachflächen vorhanden seien, die zukünftig auch mit anderen Modellen bebaut werden könnten. Er sehe die Situation ähnlich wie Rainer Doemen und Iris Loosen.

 

Jürgen Walbröl schließt sich dem an.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag von Beate Reich auf Verschiebung der Entscheidung zur Abstimmung. Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Als nächstes bringt der Vorsitzende die beiden Varianten zur Abstimmung.
Variante 1 wird bei vier Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Gemäß Aussage der BHAG ist es möglich die Dächer im späteren Verlauf um weitere PV-Anlagen zu ergänzen. Im EEG ist es so geregelt, dass Anlagen, die nach einem Zeitraum von einem Jahr nach Inbetriebnahme (als „Erweiterung“) installiert werden, als neue Anlage gelten. Dies bedeutet, dass dann ein zusätzlicher Zähler benötigt wird, was in der Regel mit Umbaumaßnahmen an der Zähleranlage verbunden ist.

 

Die BHAG verwendet Glas-Glas Module des Herstellers Solarwatt mit einer Leistung von 315 Wp.