Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die neun Abrechnungseinheiten sowie die Satzung gemäß Anlage zu beschließen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Gisbert Bachem stellt die Bildung der Abrechnungseinheiten und den Satzungsentwurf, wie mit dem Experten vom Gemeinde- und Städtebund, Dr. Thielmann, erarbeitet, vor.

 

Er führt aus, dass die Kernstadt Remagen und die Ortsteile Kripp, Unkelbach und Oedingen je eine Abrechnungseinheit bilden würden. Für die Ortsteile Rolandswerth (Rolandswert Ost und West) sowie Oberwinter mit Rolandseck (Oberwinter Ost / Oberwinter West + Bandorf / Rolandseck + Rolandswerth Süd) seien Aufteilungen zu treffen, da dort nicht genügend Querungsmöglichkeiten der B9 und Bahn bestehen bzw. Außenbereiche trennend wirken. 

 

Harm Sönksen fragt, wodurch der „Keil“ zwischen den beiden Oberwinterer Einheiten entstehen würde.

 

Gisbert Bachem erläutert, dass es sich dabei um einen Außenbereich handelt, der baulich nicht nutzbar und daher nicht Bestandsteil der Abrechnungseinheit sei. Die in der Anlage dargestellten Einkreisungen seien ohnehin eher nachrichtlich. Wichtig sei, dass die Bürger – und auch die Gerichte – erkennen können, wo sich die Abrechnungseinheiten bilden und welche Straßen dazugehören.

 

Iris Loosen fragt, ob man pauschal sagen könne, dass je kleiner die Abrechnungseinheit ist, desto höher werden die Kosten für die Anlieger.

 

Gisbert Bachem bestätigt, dass der Vorteil des wiederkehrenden Beitrages darin liege, eine große beitragspflichtige Fläche zu haben, die sich auf viele verschiedene Eigentümer verteilt. Die Wirkung sei in kleinen Einheiten somit geringer.

 

Iris Loosen möchte wissen, ob man die Einheiten Oberwinter Ost und Rolandseck + Rolandswerth Süd nicht zusammenfassen könne.

 

Dies sei laut Gisbert Bachem nicht möglich, da ein Außenbereich dazwischenliege, der nach aktueller Rechtsprechung trennende Wirkung habe.

 

Sowohl der Vorsitzende als auch Gisbert Bachem betonen, dass es aus dem Gesetz alleine heraus relativ wenig Klarheiten bezüglich der Trennungen gebe. Diese würden sich hauptsächlich aus der Rechtsprechung ergeben.

 

Iris Loosen spricht eine weitere bestehende Querungsmöglichkeit in Rolandswerth an, bemerkt jedoch, dass diese bereits zu Bonn-Mehlem zählt.

 

Gisbert Bachem erläutert, dass es in den Abrechnungseinheiten kaum Durchgangsverkehr gebe. Der Verkehr auf klassifizierten Straßen zähle hier nicht dazu, da diese nicht in der Baulast der Stadt Remagen liegen. So würden auch die relativ geringen Gemeindeanteile von 25 bzw. 27 % zustande kommen.

Beate Reich merkt die dadurch hohe Belastung der Bürger an und fragt, ob diese Prozentsätze noch zu ändern seien. Sie kenne ähnliche Kommunen, die den wiederkehrenden Beitrag praktizieren und Gemeindeanteile zwischen 30 und 40 % festgelegt haben.

 

Gisbert Bachem erklärt, dass es einen Spielraum gebe. Die bisherige Einteilung orientiere sich an Gerichtsurteilen. Denkbar seien auch Gemeindeanteile von 30 bzw. 32 %. Er stellt klar, dass die Bürger in diesem System grundsätzliche einen höheren Anteil bezahlen würden, da es schlicht weniger Durchgangsverkehr als beim Einmalbeitrag gebe.

 

Gisbert Bachem berichtet weiterhin, dass in der neuen Satzung eine Umstellung auf den Vollgeschossmaßstab erfolgen soll. Außerdem habe man die höchstmögliche Verschonung angesetzt, welche zum Tragen komme, wenn ein Eigentümer in den letzten Jahren einen Einmalbeitrag bzw. Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet zahlen musste.
Bei der Abrechnung habe man die jährliche Variante vorgesehen. Dabei werde jede einzelne Maßnahme direkt in der jeweiligen Abrechnungseinheit abgerechnet. Dies sei für den Bürger nachvollziehbar und transparent. Die Abrechnung nach durchschnittlichen Investitionskosten der letzten Jahre werde vor allem wegen der neun Abrechnungseinheiten unübersichtlich.

 

Beate Reich fragt, ob man den Gewerbezuschlag nicht aufgrund des neuen Systems erhöhen solle.

 

Gisbert Bachem führt aus, dass davon auch Grundstücke im Kerngebiet, so z.B. in der Markstraße, betroffen seien. Außerdem würden sich die breiteren und teureren Straßen im Gewerbegebiet dadurch ausgleichen, da dort auch wesentlich größere Grundstücke, verbunden mit einer höheren Beitragsfläche, bestehen würden.

 

Norbert Monschau erkundigt sich, ob Bürger die in den kommenden Jahren Erschließungsbeiträge zu zahlen haben, ebenfalls verschont werden würden.

 

Gisbert Bachem erklärt, dass dies nicht möglich sei. Nur bereits abgerechnete Maßnahmen würden durch die Verschonungsregelung berücksichtigt.

 

Iris Loosen stellt fest, dass die großen Einheiten profitieren würden, während die Anlieger in kleinen Abrechnungseinheiten, weiterhin hohe Beiträge zu leisten haben.

 

Gisbert Bachem bestätigt dies im Wesentlichen, stellt aber klar, dass die Beiträge nicht ganz so hoch seien wie beim Einmalbeitrag, da nie die Anlieger nur einer Straße allein zahlen müssten. Die Anlieger in den großen Einheiten würden dann häufiger kleine Beiträge zahlen, während in den kleinen Einheiten über wesentlich längere Zeiträume keine Beiträge fällig würden.

 

Der Vorsitzende betont, dass durch die Systemumstellung eine bessere Planbarkeit der Maßnahmen gewährleistet sei. So könne man einen 10-Jahres-Plan erstellen und kommunizieren, welche Straßen ausgebaut werden sollen. Hierdurch wissen die Bürger was auf sie zukomme und würden sich vorbereiten können. Auch hoffe er, durch die Verteilung auf mehr Schultern auf weniger Widerstand aus der Bevölkerung.

 

Axel Blumenstein lobt die Verwaltung für die bis dato geleistete Arbeit. Er sehe ein gewisses Maß an Sicherheit für die Satzung durch das Fußen auf die Mustersatzung. Den Wechsel auf den Vollgeschossmaßstab sowie die Verschonungsregelung halte er für sinnvoll. Außerdem empfehle er klar die jährliche Abrechnung. Er merkt an, dass die Anlage zur Begründung der Bildung der Abrechnungseinheiten noch ergänzt werden müsse und erkundigt sich, ob schon alle Straßen gewidmet seien und wann die neue Satzung in Kraft treten solle.

 

Gisbert Bachem antwortet, dass die Satzung bis 01.01.2024 rechtskräftig sein müsse, um die Fördergelder des Landes beanspruchen zu können. Vorher müsse jedoch noch die Kirchstraße nach dem alten System abgerechnet werden. Hier warte man noch auf die entsprechende Schlussrechnung. Auch ein Grundstückstausch mit der Kirche müsse noch abgewickelt werden.

Über bestehende Widmungen habe die Verwaltung einen Nachweis, im Zweifelsfall müsse man jedoch noch Widmungen nachholen.

 

Jürgen Walbröl berichtet, dass er es begrüße - auch im Hinblick auf frühere Diskussionen in den städtischen Gremien - dass der wiederkehrende Beitrag flächendeckend eingeführt worden sei. Man müsse jedoch hinsichtlich des festzulegenden Gemeindeanteils auch die Finanzen der Stadt im Auge halten.

 

Andreas Köpping zeigt sich irritiert vom Vorschlag der SPD, den Gemeindeanteil um jeweils 5 % zu erhöhen, da die SPD Vorreiter des wiederkehrenden Beitrages war. Auch eine Erhöhung des Gemeindeanteils werde letztlich durch die Bürger finanziert.

 

Iris Loosen sagt, dass sich dadurch die Kosten auf mehr Schultern verteilen würden, was den einzelnen Bürger wiederum entlasten würde.

 

Gisbert Bachem bestätigt auf Nachfrage von Michael Berndt, dass auch zukünftig eine Stundung in Form einer Ratenzahlung möglich sei.

 

Harm Sönksen regt eine generelle Bürgerinfo anhand einer Beispielrechnung an.

 

Gisbert Bachem erläutert, dass dies aktuell schwierig sei, da man dazu die ganzen Grundstücksdaten einer Abrechnungseinheit zunächst ermitteln müsse.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die erste Straße, die ausgebaut werde, als Beispiel dienen könne. Da es sich dabei voraussichtlich um eine Straße in der Abrechnungseinheit Remagen handeln würde, gebe es viele Beitragspflichtige, wodurch die Beiträge für den Einzelnen relativ niedrig wären.

 

Axel Blumenstein berichtet aus eigener Erfahrung, dass es schwierig sei konkrete Zahlen zu nennen und dass man auf diese dann festgenagelt werde und so Unzufriedenheit entstehe, falls die Zahlen letztlich doch höher ausfallen.

 

Beate Reich beantragt eine Erhöhung des Gemeindeanteils in den Abrechnungseinheiten um jeweils 5 Prozentpunkte.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung. Der Antrag wird bei 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.