Mail von der STAV: Martinsumzüge werden als Veranstaltungen der Religionsausübung eingeordnet, sodass das Abstandsgebot gilt (WICHTIG: Familien oder andere Gruppen nach § 4 Abs. 1 26. CoBeLVO dürfen zusammenstehen oder gehen).

 

Für eine St. Martinsveranstaltung im Freien ist keine Kontakterfassung erforderlich. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich. Musikalische Beiträge von Ensembles wie Bläsergruppen sind unter Wahrung des Abstandsgebots ebenfalls zulässig.

 

Der Ortsbeirat beschließt nach ausführlicher Diskussion die Durchführung des Martinszuges am Samstag, den 13.11.2021, unter Einhaltung der aktuellen Coronaverordnung. Ein Wortgottesdienst findet um 17.30 Uhr in der Remigiuskirche statt, danach Aufstellen des Zuges (ca. 18.00 Uhr) und Sicherung durch die freiwillige Feuerwehr Unkelbach, Festzuggenehmigung ist bei der STAV beantragt. Kirchdauner Dorfmusikanten und Sankt Martin (Margarethenhof) sind angefragt, Wecken sind bestellt, einzeln in Tüten abgepackt. Ausklang nach der Weckenverteilung an der Halle beim Martinsfeuer. Einen Umtrunk wie in den vergangenen Jahren wird es in diesem Jahr coronabedingt nicht geben.

 

Zugweg: Am Zehnthof, Am Bach, Am Mühlenweg, Wiesenstraße, Rheinstraße, Remigiusstraße, Oberdorfstraße, Oedinger Straße, Dorfgemeinschaftsplatz.