Ein Bürger weist darauf hin, dass am Beginn des Lohweges (Kreisel) das Verkehrszeichen (StVO-Zeichen 274, Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in der Hecke eingewachsen und nicht mehr sichtbar ist. Zudem parken immer wieder Fahrzeuge von Anwohnern so im Einmündungsbereich, dass nicht nur die Sicht auf den Verkehr aus dem Lohweg eingeschränkt wird, sondern auch die dort durch eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung, StVO-Zeichen 295) gegebene Gegenfahrbahn bei der Einfahrt in den Lohweg benutzt werden muss.

 

Die Vorsitzende sagt zu, den Sachverhalt zur Klärung an die Ordnungsbehörde der Stadt weiterzuleiten.