Abschließend lässt die Vorsitzende über Haushaltssatzung und Stellenplan abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:       32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:     25+1

Ja-Stimmen:                                                  25

Nein-Stimmen:                                             0

Stimmenthaltungen:                                    1

 

 

Beschluss:

Damit sind Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2022

vom 6. Dezember 2021

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.            im Ergebnishaushalt

 

      der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)                                                            36.441.307 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)                                               36.226.565 €

      der Jahresüberschuss auf (E23)                                                                                   214.742 €

 

2.            im Finanzhaushalt

 

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)                                 1.610.278 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)                                            4.387.512 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)                                          9.838.909 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)        -5.451.397 €

 

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf  (F40)    3.841.119 €

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

      zinslose Kredite auf                                                                                                                  0 €

      verzinste Kredite auf                                                                                                 4.556.119 €

      zusammen auf                                                                                                           4.556.119 €

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                      1.740.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                                        0 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf            3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

  1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                      233.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                              1.763.000 €

      zusammen auf                                                                                                         1.945.000 €

     

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                      100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                 400.000 €

      zusammen auf                                                                                                            500.000 €

     

  1. Verpflichtungsermächtigungen

 

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                                                                                                        300 v. H.

-     Grundsteuer B auf                                                                                                        365 v. H.

-     Gewerbesteuer auf                                                                                                      365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-                      für den ersten Hund                                                                                                       84 €

-                      für den zweiten Hund                                                                                                  108 €

-                      für jeden weiteren Hund                                                                                              168 €

-                      für gefährliche Hunde                                                                                                  564 €

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 43.280.746,20 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 43.760.293,20 € und zum 31.12.2022  43.975.035,20 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

 

 

 

Remagen, 6. Dezember 2021

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Der Produkthaushaltsplan 2022 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 liegen allen Ratsmitgliedern vor. Büroleiter Marc Göttlicher erläutert die markanten Punkte (s. Anlage). Insbesondere weist er darauf hin, dass die für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin vorgesehenen Baukosten mit einem Sperrvermerk belegt wurden. Hierzu führt er weiter aus, dass sich die Stadtverwaltung derzeit hinsichtlich des Kaufs des Grundstücks und des Gebäudes in Verhandlungen mit der katholischen Kirche befinde. Die Mittel sollen erst freigegeben werden, wenn die Stadt Remagen Eigentümer des Grundstücks ist.

 

 

Dr. Peter Wyborny beantragt, dem Verein „Friedensmuseum Brücke von Remagen e.V.“ einen Zuschuss von insgesamt 20.000 Euro statt der im Haushaltsplan vorgesehenen 10.000 Euro zu bewilligen. So habe es der Verein ursprünglich beantragt.

 

Büroleiter Marc Göttlicher führt aus, dass der Verein „Friedensmuseum Brücke von Remagen e.V.“ neben dem jährlichen Zuschuss von 10.000 Euro, um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gebeten habe, damit laufende Ausgaben gedeckt werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, 5.000 € im Haushalt 2022 bereitzustellen.

 

 

Beschluss:

Dem Antrag wird bei einer Ja-Stimme und 25 Nein-Stimmen mehrheitlich nicht entsprochen.

 

 

Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.

 

Die Haushaltsreden von Bürgermeister Björn Ingendahl, vorgelesen von Büroleiter Marc Göttlicher, der Fraktionen von B 90/Die Grünen, CDU, FBL und SPD sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Christina Steinhausen, nahm als Beigeordnete des Kreises Ahrweiler an einer Ausschusssitzung teil und lässt sich durch ihren Fraktionskollegen, Jens Huhn, entschuldigen. Der Fraktionsvorsitzende der KK Klare Kante, Kenneth Heydecke, musste die Sitzungsteilnahme kurzfristig absagen.

 

Die fraktionslosen Ratsmitglieder Dr. Peter Wyborny und Wolfgang Seiler schließen sich dem bereits gesagtem an.