Sitzung: 06.12.2021 Stadtrat
Vorlage: 0499/2021
Abschließend lässt die Vorsitzende über Haushaltssatzung und Stellenplan abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 25+1
Ja-Stimmen: 25
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Beschluss:
Damit sind Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2022
vom 6. Dezember 2021
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der
Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Festgesetzt
werden
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17) 36.441.307
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18) 36.226.565
€
der Jahresüberschuss auf (E23) 214.742
€
2.
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23) 1.610.278 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27) 4.387.512 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32) 9.838.909 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf (F33) -5.451.397 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf (F40) 3.841.119 €
§ 2
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0
€
verzinste Kredite auf 4.556.119
€
zusammen auf 4.556.119
€
§ 3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 1.740.000
€.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die
in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0
€.
§ 4
Höchstbetrag der
Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000
€.
§ 5
Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren
Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet
werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
- Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung auf 233.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 1.763.000
€
zusammen auf 1.945.000
€
- Kredite zur
Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung auf 100.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 400.000
€
zusammen auf 500.000
€
- Verpflichtungsermächtigungen
Für die Eigenbetriebe und
deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300
v. H.
- Grundsteuer B auf 365
v. H.
- Gewerbesteuer auf 365
v. H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 84
€
-
für den zweiten Hund 108
€
-
für jeden weiteren Hund 168
€
-
für gefährliche Hunde 564
€
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 betrug 43.280.746,20 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 43.760.293,20 € und zum 31.12.2022 43.975.035,20 €.
§ 8
Wertgrenze für
Investitionen
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln
darzustellen.
Remagen,
6. Dezember 2021
Björn
Ingendahl
Bürgermeister
Der Produkthaushaltsplan 2022 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 liegen allen Ratsmitgliedern vor. Büroleiter Marc Göttlicher erläutert die markanten Punkte (s. Anlage). Insbesondere weist er darauf hin, dass die für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin vorgesehenen Baukosten mit einem Sperrvermerk belegt wurden. Hierzu führt er weiter aus, dass sich die Stadtverwaltung derzeit hinsichtlich des Kaufs des Grundstücks und des Gebäudes in Verhandlungen mit der katholischen Kirche befinde. Die Mittel sollen erst freigegeben werden, wenn die Stadt Remagen Eigentümer des Grundstücks ist.
Dr. Peter Wyborny beantragt, dem Verein „Friedensmuseum Brücke von Remagen e.V.“ einen Zuschuss von insgesamt 20.000 Euro statt der im Haushaltsplan vorgesehenen 10.000 Euro zu bewilligen. So habe es der Verein ursprünglich beantragt.
Büroleiter Marc Göttlicher führt aus, dass der Verein „Friedensmuseum Brücke von Remagen e.V.“ neben dem jährlichen Zuschuss von 10.000 Euro, um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gebeten habe, damit laufende Ausgaben gedeckt werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, 5.000 € im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Beschluss:
Dem Antrag wird bei einer Ja-Stimme und 25 Nein-Stimmen mehrheitlich nicht entsprochen.
Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.
Die Haushaltsreden von Bürgermeister Björn Ingendahl, vorgelesen von Büroleiter Marc Göttlicher, der Fraktionen von B 90/Die Grünen, CDU, FBL und SPD sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Christina Steinhausen, nahm als Beigeordnete des Kreises Ahrweiler an einer Ausschusssitzung teil und lässt sich durch ihren Fraktionskollegen, Jens Huhn, entschuldigen. Der Fraktionsvorsitzende der KK Klare Kante, Kenneth Heydecke, musste die Sitzungsteilnahme kurzfristig absagen.
Die fraktionslosen Ratsmitglieder Dr. Peter Wyborny und Wolfgang Seiler schließen sich dem bereits gesagtem an.