Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 und setzt fest:
a) Gesamtbetrag der Erträge im
Erfolgsplan 3.743.000,00 €
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen
im Erfolgsplan 3.861.000,00 €
c) Jahresergebnis im Erfolgsplan
Verlust 118.000,00 €
d) Gesamtbetrag der Einnahmen im
Vermögensplan 3.873.000,00 €
e) Gesamtbetrag der Ausgaben im
Vermögensplan 3.873.000,00 €
f) Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 €
g) Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen 1.763.000,00 €
h) Höchstbetrag der Kassenkredite
(Betriebsmittelkreditermächtigung) 400.000,00 €
Der Stadtrat beschließt die Vorausleistungen für 2022 wie folgt:
Schmutzwassergebühr 2,25 €/m³
Wiederkehrender Beitrag 0,65 €/m²
Fäkalschlammgebühr 30,00 €/m³
Abwasserabgabe 17,90 €/Person
Einmalige Beiträge
Schmutzwasseranteil 1,39 €/m²
Oberflächenwasseranteil 3,73 €/m²
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 enthält im Erfolgsplan alle vorhersehbaren Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2022. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes stand aufgrund der Zerstörung der Kläranlage in Sinzig durch die Flutkatastrophe und der damit verbundenen offenen Fragen hinsichtlich der Finanzierung der Schäden die voraussichtliche Betriebsumlage des Abwasserzweckverbandes Untere Ahr noch nicht fest, so dass in der Runde der Werkleiter entschieden wurde, für den Wirtschaftsplan 2022 von dem Planwert 2021 auszugehen.
Aus dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 ergibt sich, unter der Prämisse, die Vorausleistung der Schmutzwassergebühr analog zu 2021 bei 2,25 €/m³ festzulegen, ein Jahresverlust von 117.000 €.
Ratsmitglied Wilfried Humpert regt an, die für 2022 geplante Maßnahme „Salierstraße“ in das Jahr 2023 zu schieben, da für dieses Jahr der Straßenausbau geplant sei. Stattdessen könne die für die Jahre 2022/2023 geplante Maßnahme „Ligusterweg“ komplett im Jahr 2022 umgesetzt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Anregung bei einer Enthaltung einstimmig zu.
Sodann ergeht folgender