Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Gebühren für das
Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen bleiben
unverändert.
2. die Anpassung der Gebühren für Rasenreihengräber und Urnenrasengräber sowie Urnenwahlgräber um jeweils 10 %.
3. die
Anpassung der Gebühren für Urnenstelen auf 1.375,00 €, um die
Anschaffungskosten zu decken.
und erlässt folgende 25. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
25. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der
Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.08.1989
Der Rat der Stadt Remagen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), den §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2006 (GVBl. S. 401), und § 35 der Friedhofssatzung am 06.12.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Anlage zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Remagen erhält folgende neue Fassung: (siehe Anlage).
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Remagen, den 06.12.2021
Björn Ingendahl, Bürgermeister
Zu Beginn diesen Jahres wurden die
Gebühren für Reihengrabstätten und Urnengrabstätten mit zentralem Gedenkstein
angepasst sowie Sternenkindergräber neu in die Gebührensatzung mit aufgenommen.
Des Weiteren wurden die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber
erweitert sowie die Benutzungsgebühren
der Friedhofshallen neu aufgeteilt.
Ebenfalls wurden die Verwaltungsgebühren um die Beisetzungen an Freitagnachmittagen sowie an Samstagen ergänzt. Darüber hinaus wurde die Kostenerstattung um die namentliche Kennzeichnung der Grabstätten auf Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein sowie Sternenkindergräber erweitert.
Bis 30.06.2021 wurden insgesamt 68 Bestattungen (18 Erdbestattungen und 50 Urnenbestattungen) vorgenommen. Hiervon waren für 55 Bestattungen Grabstellengebühren zu entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 13 Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die Hallennutzung an.
Bei 12 Gräbern wurden die Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden für 3 verschiedene Kostenstellen
erhoben:
1. Friedhofsanlagen (Gräber, Anlagen, Wege,
Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2017 145.800,67
€
Defizit 2018 162.104,22
€
Defizit 2019 189.354,83 €
Defizit
2020 174.003,11
€
Defizit per 31.12.2021 (Hochrechnung) 145.205,27
€
2. Bestattungswesen (Ausheben und Schließen
der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2017 4.096,23
€
Überschuss 2018 8.061,53 €
Defizit 2019 1.006,21 €
Überschuss
2020 5.201,13
€
Überschuss per 31.12.2021 (Hochrechnung) 5.174,26
€
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2017 9.405,15
€
Defizit 2018 14.113,23
€
Defizit 2019 5.114,35 €
Defizit
2020 7.520,46
€
Defizit per 31.12.2021
(Hochrechnung) 10.187,04
€