Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt dem Antrag der Verwaltung, Bauleitplanverfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans (34.09 „Haus Humboldtstein“) einzuleiten, zu.

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltung.

 


Stadtplaner Peter Günther erläutert, dass die AWO ihre Bildungsstätte Haus Humboldtstein veräußert hat. Der neue Besitzer ist ein regionaler Obsterzeuger und -händler. Dieser beabsichtigt, dauerhaft in dem Gebäude einen Teil seiner Saisonarbeiter unterzubringen. Ferner sollen Teile der Verwaltung hierhin umziehen und einzelne Tagungsräume der Schulung von Mitarbeitern und angeschlossenen Erzeugern dienen. Mit Ausnahme einzelner Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten kann das Bestandsgebäude hierzu ohne bauliche Veränderungen genutzt werden. Mit Duldung der Kreis- und Stadtverwaltung werden seit geraumer Zeit bereits bis zu 86 Arbeiter im Bettentrakt untergebracht. Diese werden mit Bussen über die öffentlichen Straßen zu den in Wachtberg liegenden Feldern gefahren, ohne dass es bislang zu Beschwerden bei der Verwaltung gekommen wäre.

In einem heute (27.10.2021) erfolgten Gespräch mit der Kreisverwaltung und dem neuen Eigentümer wurde deutlich, dass über den vom neuen Besitzer gestellten Bauantrag zur Nutzungsänderung erst dann positiv entschieden werden kann, wenn im Flächennutzungsplan der Stadt Remagen die bisherige Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Fortbildung“ geändert und ein Bebauungsplan für die neue Nutzung aufgestellt worden ist. Dies ergibt sich aus der zum Bauantrag durchgeführten Beteiligung betroffener Dienststellen und Behörden; vorliegend lehnte die Landwirtschaftskammer den Antrag ab.

Die Stadt unterstützt das geplante Vorhaben und mochte den nun erforderlichen förmlichen Beschluss über die Einleitung der Bauleitplanverfahren möglichst noch in der Sitzung des Stadtrates Anfang Dezember (incl. Vorberatung im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 09.11.2021) erwirken. Mit dem Baurecht würde sich die Beurteilungsgrundlage ändern, da das Vorhaben dann nicht mehr nach den Vorschriften des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zum Außenbereich, sondern nach den Inhalten des Bebauungsplans zu beurteilen wäre. Ohne das neue Baurecht kann der Nutzungsänderungsantrag nicht genehmigt werden mit der Folge, dass die Duldung aufgehoben werden müsste. Der Betriebsteil könnte dann nicht dauerhaft nach Rolandseck umsiedeln und die Zukunft des dann leerstehenden Anwesens wäre offen.

 

Der Ortsbeirat wird gebeten, der Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren (Änderung Flächen­nutzungs­plan, Aufstellung Bebauungsplan) zuzustimmen. Dabei geht es zunächst nur darum, überhaupt die Verfahren in Gang zu setzen. Hinsichtlich der Planinhalte wird der Ortsbeirat, wie auch die Bürger und die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, in förmlichen Beteiligungsverfahren einbezogen. Sollte der Ortsbeirat jedoch bereits grundsätzliche Bedenken gegen die umrissene Nutzung haben, so sollte der Antrag der Verwaltung abgelehnt werden.

 

Nach kurzer Aussprache, in der sich der Ortsbeirat nochmals vergewisserte, sich in den folgenden Verfahrensschritten zu den dann vorzutragenden näheren Inhalten äußern zu können, erging folgender