Die Vorsitzende eröffnet den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie weist darauf hin, dass solche Fragen unzulässig sind, deren Inhalt zur Beratung auf der Tages­ordnung steht.

 

Ein Bürger weist darauf hin, dass die Seitenbereiche entlang der K41 durch den Landesbetrieb Mobilität mit großem Gerät geschnitten wurde. Das dabei angefallene Schnittgut wurde jedoch nicht vollständig beseitigt. Es liegt noch auf dem Gehweg und behindert die Fußgänger. Um eine Reinigung der Gehwege wird gebeten.

Die Vorsitzende sagt zu, den Hinweis über die Ordnungsverwaltung an den LBM mit Bitte um Abhilfe zu leiten.

 

Eine Einwohnerin erkundigt sich nach der Absicht, den Verkehr auf der Straße Im Ellig durch eine Ampelanlage zu regeln.

Die Vorsitzende erläutert, dass die Idee durch Eingaben von Anliegern der Straße entstanden ist. Diese hatten auf die Gefahren hingewiesen, die dann entstehen, wenn Begegnungsverkehr mit Bussen oder Lastwagen entsteht. Viele Fahrer weichen dann – soweit möglich – auf den Gehweg aus, wobei dort passierende Fußgänger gefährdet werden. Die Idee ist, den Verkehr durch eine Ampelanlage nur in eine Richtung frei zu geben, um Begegnungsverkehre zu vermeiden. Diese Idee ist jedoch noch nicht im Detail ausgearbeitet, liegt noch nicht als Antrag vor und konnte deshalb noch nicht beraten werden.

 

Eine Anwohnerin des Rheinhöhenweges erklärt, dass ihr immer noch unverständlich ist, warum auf ihrem Grundstück nach den Kanalarbeiten auf der Rheinhöhe nunmehr Probleme mit zurückstauendem Abwasser entstanden sind. Sie sei auf den Einbau von Rückstauklappen hingewiesen worden. Nicht nachvollziehbar für sie ist, dass diese Kosten zu ihren Lasten gehen würden.

Stadtplaner Peter Günther verweist auf die letzte Sitzung des Ortsbeirates, in der das Kanalsystem von Bandorf und der Rheinhöhe durch Herrn Bohne von der EVM erläutert wurde. Näheres ist der Niederschrift zu entnehmen. Den damals aus der Bürgerschaft vorgetragenen Problemen ist die EVM zwischenzeitlich sämtlich nachgegangen. Herr Bohne hatte angeboten, darüber hinaus bei Fragen zur Verfügung zu stehen. Peter Günther verweist zudem auf die Vorgaben der allgemeinen Entwässerungssatzung, nach der sich die Anlieger selbst vor rückstauendem Abwasser zu schützen haben. Vorkehrungen sind insbesondere dann zu treffen, wenn die unteren zu entwässernden Geschosse unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen, die mit der Straßenoberfläche gleichzusetzen ist.

 

Weitere Fragen aus der Bürgerschaft bestehen nicht und die Vorsitzende bedankt sich für die Mitwirkung und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger.