Sitzung: 02.03.2022 Ortsbeirat Oberwinter
Die Vorsitzende eröffnet den
anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie
weist darauf hin, dass solche Fragen unzulässig sind, deren Inhalt zur Beratung
auf der Tagesordnung steht.
Ein Bürger weist darauf hin,
dass die Seitenbereiche entlang der K41 durch den Landesbetrieb Mobilität mit
großem Gerät geschnitten wurde. Das dabei angefallene Schnittgut wurde jedoch
nicht vollständig beseitigt. Es liegt noch auf dem Gehweg und behindert die
Fußgänger. Um eine Reinigung der Gehwege wird gebeten.
Die Vorsitzende sagt zu, den
Hinweis über die Ordnungsverwaltung an den LBM mit Bitte um Abhilfe zu leiten.
Eine Einwohnerin erkundigt
sich nach der Absicht, den Verkehr auf der Straße Im Ellig durch eine
Ampelanlage zu regeln.
Die Vorsitzende erläutert,
dass die Idee durch Eingaben von Anliegern der Straße entstanden ist. Diese
hatten auf die Gefahren hingewiesen, die dann entstehen, wenn Begegnungsverkehr
mit Bussen oder Lastwagen entsteht. Viele Fahrer weichen dann – soweit möglich
– auf den Gehweg aus, wobei dort passierende Fußgänger gefährdet werden. Die
Idee ist, den Verkehr durch eine Ampelanlage nur in eine Richtung frei zu
geben, um Begegnungsverkehre zu vermeiden. Diese Idee ist jedoch noch nicht im
Detail ausgearbeitet, liegt noch nicht als Antrag vor und konnte deshalb noch
nicht beraten werden.
Eine Anwohnerin des
Rheinhöhenweges erklärt, dass ihr immer noch unverständlich ist, warum auf
ihrem Grundstück nach den Kanalarbeiten auf der Rheinhöhe nunmehr Probleme mit
zurückstauendem Abwasser entstanden sind. Sie sei auf den Einbau von
Rückstauklappen hingewiesen worden. Nicht nachvollziehbar für sie ist, dass
diese Kosten zu ihren Lasten gehen würden.
Stadtplaner Peter Günther
verweist auf die letzte Sitzung des Ortsbeirates, in der das Kanalsystem von
Bandorf und der Rheinhöhe durch Herrn Bohne von der EVM erläutert wurde.
Näheres ist der Niederschrift zu entnehmen. Den damals aus der Bürgerschaft
vorgetragenen Problemen ist die EVM zwischenzeitlich sämtlich nachgegangen.
Herr Bohne hatte angeboten, darüber hinaus bei Fragen zur Verfügung zu stehen.
Peter Günther verweist zudem auf die Vorgaben der allgemeinen
Entwässerungssatzung, nach der sich die Anlieger selbst vor rückstauendem
Abwasser zu schützen haben. Vorkehrungen sind insbesondere dann zu treffen,
wenn die unteren zu entwässernden Geschosse unterhalb der sogenannten
Rückstauebene liegen, die mit der Straßenoberfläche gleichzusetzen ist.
Weitere Fragen aus der
Bürgerschaft bestehen nicht und die Vorsitzende bedankt sich für die Mitwirkung
und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger.