Der OV berichtet über ein Vorgespäch am 16.02.2022 im kath. Pfarrheim.  Anwesend dabei OV O. Wulf, sein Stellv. HW Jungbluth, die Stadtverwaltung mit Bauamtsleiter G. Bachem u. Bauleiter F. Nelles sowie die Vertreter der Starkregen AG mit OBR-Mitglied H. Kowalewski, W. Michels u. B. Korittke.

Vorgestellt wurde von Seiten der Verwaltung eine Ausarbeitung zur Ableitung von Oberflächenwasser nach Starkregen am Wirtschaftsweg oberhalb der Wachtbergstr. K40.

Diese Variante stellt eine Alternative zu der im Hochwasserschutzkonzept/Starkregen, bereits im Stadtrat von Remagen bewilligten Maßnahme, dar. Diese unabhängig von zwei Fachbüros -Ingenieurbüro Fischer mit Dr. Wegener bzw. Büro Becker mit Dr. Kiding-   damals empfohlenen Maßnahme war aus bekannten Gründen ( Grundstückseigentümer ) bisher abgelehnt worden. Kostenpunkt dieser Variante derzeit ca. 150.000€. Im Gespräch kam von Seiten der Vertreter Starkregen AG ein Vorschlag mit deutlichen Verbesserungen und höherer Aufnahme und Ableitung von Wassermengen ( Betonverrohrungen in verschieden großer Dimension anstatt PVC - Verrohrung ) . Die Bauleitung ( Stadt ) sagte eine Prüfung bis zur nächsten OBR-Sitzung zu.

Den OBR-Mitgliedern lagen zur Sitzung  vorbereiteten Maßnahmen mit Kostenberechnung, die dazugehörigen Pläne des betroffenen Gebietes als Sitzungsunterlage vor. Weiter gibt es ein Schriftstück mit ausführlichen Darstellungen zum Thema von einem Anlieger, welches  dem Rat ebenfalls vorliegt. Bauamtsleiter G. Bachem erläutert nochmals die von den Fachbüros damals vorgeschlagene Variante und geht auch noch einmal detailliert in die Historie ein. Bauleiter F. Nelles stellt dann weitere alternative Varianten vor und erörtert anschließend die zugesagte Überarbeitung der Möglichkeiten bei größerem Schutz. ( Betonverrohrung ). Immer wieder in Betracht gezogen der technischen Machbarkeit auf Grund von topografischen Bedingungen. Der Kostenfaktor erhöht sich je nach Variante von ca.150.000€ bis auf 400.000€. Durch die notwendige Ausschreibung der Maßnahme kann auch mit einem weiteren Anstieg gerechnet werden.   

 

Der OV zeigt sich auf Grund dieser immens hohen Kosten sehr kritisch was die Durchführung der erhofften Maßnahme betrifft. Er sieht zu diesem Kostenaufwand einen zu geringen Schutz, einen zu geringen  Ablauf an Wassermengen. Die Stellungnahme der Ortsbeiratsmitglieder ist dann im Anschluss auch nicht einheitlich; die hohen Kosten insbesondere für Variante 3 ( Betonverrohrung ) müssen ins Verhältnis gesetzt werden zu den dadurch vermeidbaren Schäden.

 

Werner Lapp weist auf die zeitliche Dimension von Planungen hin, in denen auch die Rechte der Grundeigentümer ein Rolle spielen, im Gegensatz zur den Varianten wo alles auf dem Gebiet der Stadt abgewickelt würde.

 

Holger Kowalewski erinnert an das letzte Starkregenereignis 2016, über das es leider keine richtige Schadenserhebung gibt; die Methodik sei nicht ok gewesen. Gisbert Bachem weist auf die Pflicht von Eigentümern zur Eigenvorsorge hin; für das Jahr 2016 sind der Stadt offiziell keine Schäden gemeldet worden. Eine Erstattung bis 3000 € wäre möglich gewesen.

 

Heinz Berhausen fragt nach möglichen Zuschüssen für die Maßnahmen. Gisbert Bachem sieht dafür, Stand heute, keine Chance.

 

Mike Nawratil sieht bei dem geringen finanziellen Spielraum wenig Sinn darin, sich über teurere Lösungen zu unterhalten. Überdies fallen gerade bei der Variante 3 regelmäßig Arbeiten an: Freihalten der Einläufe und Spülen der Rohrleitung.

 

Heinz Berhausen hält dagegen, dass auch  Abflussgräben unterhalten und gepflegt werden müssen.

 

Holger Kowalewski favorisiert die Variante 3, mit nicht zu kleinem Rohdurchmesser; diese Lösung sei nicht so halbherzig.

 

Werner Lapp hat außerdem die Anwohner der K40 im Blick; für die Anwohner dort dürfte es nicht zu Schäden wegen der Maßnahmen oberhalb der K40 kommen.

 

Mike Nawratil, Werner Lapp und Holger Kowalewski sprechen sich ausdrücklich dafür aus, die Entscheidung über die zukünftigen Maßnahmen nicht sofort zu treffen, sondern erst einmal Zeit zu haben, das Für und Wider zu überdenken.

 

Der OBR in seiner Gesamtheit trägt diese Sichtweise und sieht sich kurzfristig einem Standpunkt, einem Meinungsbild nicht in der Lage. Da der Ortsbeirat nicht der Entscheidungsträger ist soll eine Art „Empfehlungsbeschluss“ in Richtung Ausschuss für Bau,- Verkehr und Umwelt sowie den Stadtrat erfolgen. Der OV schlägt, auch auf Grund von den neuen Ratsmitgliedern die der langjährigen Thematik noch nicht so involviert sind, ein Ortstermin zur erneuten Informatione vor. Zusammen mit den städtischen Vertretern einigt man sich abschließend auf einen solchen.