Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat Oberwinter fordert die Verwaltung auf, Möglichkeiten zur Verhinderung verkehrswidrigen Parkens sowie zur Schaffung zusätzlicher Stellflächen im Ortskern von Oberwinter, insbesondere in der Pützgasse, darzulegen.

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltung.

 

 


Die Vorsitzende Sabine Glaser verweist auf den Antrag der CDU-Fraktion und bittet Andreas Köpping, diesen zu erläutern.

Die Pützgasse ist als „verkehrsberuhigter Bereich“ gekennzeichnet. Auf solchen Verkehrsflächen gilt nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO u.a. die Verhaltensregel, dass Fahrzeuge innerhalb gekenn­zeichneter Flächen geparkt werden müssen. Die Flächen sind so ausgemessen, dass eine Durchfahrt auch für größere Fahrzeuge weiter möglich bleibt. Die Realität zeigt jedoch, dass Fahrzeuge häufig (insbesondere nachts und am Wochenende) außerhalb der eingezeichneten Flächen (welche es in der Pützgasse gar nicht gibt) parken. Es ist der CDU-Ortsbeiratsfraktion bewusst, dass der Parkdruck innerhalb des Ortskerns sehr hoch ist. Es ist jedoch extrem wichtig, dass gerade in den engen Straßen des Oberwinterer Ortskerns jederzeit Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge auch durch den verkehrsberuhigten Bereich fahren können.

Die CDU-Ortsbeiratsfraktion beantragt daher, die Verwaltung zu beauftragen, darzustellen, wie ver­kehrswidriges Parken insbesondere in der Pützgasse verhindert werden kann, um u.a. Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen ein jederzeitiges Durchkommen zu ermöglichen.

Bekannt ist, dass durch eine zunehmende Anzahl an Fahrzeugen der Parkdruck immer höher werde. Die Ausgabe von Anwohnerparkausweisen lösen das Problem nicht, ebenso wenig solle die Parkraum­bewirtschaftung aufgegeben werden.  Dies löse nicht das Problem, sondern begünstige lediglich die Dauerparker.

In seinen weiteren Ausführungen verweist Andreas Köpping auf einen aktuellen Fall, in dem der Rettungsdienst einerseits durch eine Baustelle im Holzweg, andererseits aber auch durch parkende Fahrzeuge in der Pützgasse am schnellen Erreichen des Patienten gehindert wurde. Hierdurch ging wertvolle Zeit verloren. In diesem Fall ging der Einsatz noch glimpflich aus, im Fall eines Herzinfarktes oder Schlag­anfalls wäre die Hilfe jedoch zu spät gekommen.

Er wiederholte den Wunsch, dass die Verwaltung die Möglichkeit prüfen möge, durch Einzeichnung von Stellflächen legalen Parkraum in der Pützgasse zu schaffen.

Nach kurzer Aussprache ergeht sodann folgender