Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Planung und der Beteiligungsverfahren.


Die Freiwillige Feuerwehr Kripp beantragt den weiteren Ausbau des Kripper Feuerwehrhauses; auf das beiliegende Schreiben wird verwiesen. Hintergrund des Antrages ist der Umstand, dass durch das Wachstum des Ortes und der Wehr die Aufgaben wie auch die räumlichen Anforderungen an den Standort erheblich gestiegen sind. Um die Planungen umsetzen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans 20.05 „Baumschulenweg“ erforderlich.

 

Bereits im Bestand werden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr eingehalten. Den anstehenden zusätzlichen Ausbaumaßnahmen muss eine Anpassung des Baurechts vorausgehen.

 

So soll in einem vereinfachten Verfahren die zulässige Versiegelung angehoben werden. Gleichzeitig sind die Baugrenzen aufzuheben oder auf die Planung anzupassen.

 

 

 

Abbildung 1: Auszug aus dem geltenden Bebauungsplan; Luftbild (2019)

 

Der Ortsvorsteher hat Kenntnis über das Vorhaben und dieses gemeinsam mit dem Ortsbeirat Kripp in Augenschein genommen. Eine Beteiligung ist im Beteiligungsverfahren sichergestellt.