Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seit dem Jahr 2021 gilt gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) die Berichtspflicht für Kommunalbeamt*innen auf Zeit über die innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur bei einem Bezug zum Hauptamt. Im Jahr 2021 übte Bürgermeister Björn Ingendahl folgende Nebentätigkeiten/Ehrenämter aus:

 

  • Mitglied im Aufsichtsrat der RheinAhrEnergie GmbH – Auslagenerstattung i.H.v. 100 EUR erhalten
  • Stellv. Vorsitz im Verwaltungsrat der Rheinfähre Linz – Kripp GmbH – Sitzungsgelder i.H.v. 90 EUR erhalten
  • Stellv. Vorsitz in der Gesellschafterversammlung Rheinfähre Linz – Kripp GmbH – keine Zahlungen erhalten
  • Stellv. Mitglied im Kommunalen Rat des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland – Pfalz – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz – Sitzungsgeld i.H.v. 70 EUR erhalten
  • Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kinder, Jugend, Gesundheit und soziale Angelegenheiten des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz – Sitzungsgeld i.H.v. 35 EUR erhalten
  • Mitglied im Regionalbeirat der RWE/innogy/westenergie – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied im Kommunalbeirat der EVM – keine Zahlungen erhalten
  • Verbandsvorsteher des Abwasserzweckverbands Untere Ahr seit dem 5. August 2021 – Aufwandsentschädigung von monatlich 471,50 EUR (250 EUR steuerfreie Aufwandspauschale, 221,50 EUR pauschal besteuert durch AG über Dt. Rentenversicherung)
  • Mitglied im Werkausschuss des Abwasserzweckverbands Untere Ahr bis zum 5. August 2021 - keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Untere Ahr bis zum 5. August 2021 - keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Wachtberg – Remagen – Aufwandsentschädigung i.H.v. 184,07 EUR erhalten
  • Mitglied im Vorstand der Landes-Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied im Beirat für Naturschutz bei der Kreisverwaltung Ahrweiler – keine Zahlungen erhalten
  • Vorsitz im Vorstand der Volkshochschule Remagen e.V. bis zum 6. September 2021 – keine Zahlungen erhalten
  • Vorsitz im Vorstand des Vereins FRIEDENSMUSEUM Brücke von Remagen e.V. bis zum 22. Juni 2021 – keine Zahlungen erhalten
  • Vorsitz im Vorstand der Bürgerstiftung Remagen - keine Zahlungen erhalten

 

Die enthaltenen Erstattungen zu den Punkten 1 (Aufsichtsrat RheinAhrEnergie) und 2 (Verwaltungsrat Rheinfähre Linz-Kripp GmbH) werden gem. § 55 LBG an den Dienstherrn abgeführt.

 

Gem. §§ 2, 8 Abs. 1 Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) besteht darüber hinaus keine Ablieferungspflicht an den Dienstherrn.

 

Die o.g. Informationen werden gem. § 119 Abs. 2 LBG auch auf der Internetseite der Stadt Remagen veröffentlicht.

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.