Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt, die „mobile“ Abwasserbeseitigung beizubehalten und von der Einführung einer kostendeckenden Gebühr hierfür abzusehen. Die Grundstücke mit hohem Schmutzwasseraufkommen sollen über die nächsten Jahre mit Kleinkläranlagen ausgestattet werden. Auf einen externen Planungsauftrag wird zunächst verzichtet.

 

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Im Bereich der abflusslosen Gruben ergibt sich jährlich eine Unterdeckung, die von der Solidargemeinschaft getragen wird. Nach Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund muss bei Erhebung einer gesonderten Gebühr für die abflusslosen Gruben diese zwingend kostendeckend kalkuliert und erhoben werden. Für einen 3-Personenhaushalt würde die Kostensteigerung mehr als 1.200 €/Jahr betragen, daher wird vorgeschlagen, von einer gesonderten Gebühr abzusehen.

 

Aufgrund der unerwartet hohen Honorare von Ing.-Büros, die in der Größenordnung der Baukosten der Anlage liegen, wird vorgeschlagen, die Anlagen mit den höchsten Schmutzwasseraufkommen in Abstimmung mit den Eigentümern sukzessive auf Kosten des Eigenbetriebs durch die Betriebsführerin umzubauen.

 

Bei den Grundstückseigentümern der abflusslosen Gruben handelt es sich bis auf eine Anlage um private Eigentümer.