Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Ortsvorsteherin soll nochmals mit der Firma reden und ihr klar machen, dass sie sich um zusätzlichen Parkraum bemühen muss.

 

 


Ein Autohaus stellt auf den Flächen der alten B9, die eine reine Anliegerstraße ist, regelmäßig zwischen 10 und 15 Firmenfahrzeuge ab.

Bei einem Gespräch mit der Ortsvorsteherin weist die Firma darauf hin, dass sie bereits zusätzlich Flächen angemietet hat. Sie bittet die Verwaltung um Hilfe, denn sie sei schließlich auch ein guter Gewerbesteuerzahler.

Bei der Aussprache werden im Ortsbeirat die verschiedenen Aspekte beleuchtet:

Die Bewohner des Hochhauses haben ihre Stellplätze in einem Parkdeck und einer Tiefgarage, stellen ihre Fahrzeuge aber auch gerne auf der alten B9 ab.

Eine zeitliche Beschränkung für die Stellplätze auf der alten Straße wird verworfen, da sie keinem weiterhilft.

Die Firma hat auf jeden Fall Parkplätze für ihre Mitarbeiter und für Kunden auf ihren Flächen bereit zu halten. Bei weiterem Parkplatzbedarf muss sie sich geeignete Flächen suchen und kann nicht einfach die Fahrzeuge im öffentlichen Bereich abstellen.

Es ergeht sodann folgender