Sitzung: 31.05.2022 Ortsbeirat Kripp
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsbeirat beschließt die Verwaltung aufzufordern, ein
Bebauungsplan-Änderungsverfahren anzustreben, in dem eine unverzügliche
Verpflichtung zur Errichtung der Strömungsleitwand zur Ableitung der
Hochwasserströmungen festzusetzen ist.
Ergebnis:
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Ortsvorsteher
Axel Blumenstein berichtet, dass seit vielen Jahren, die im Rahmen der
Baulandentwicklung angedachte Hochwasser- bzw. Strömungsleitwand, auch auf
verschiedene Initiativen hin, nicht lückenlos geschlossen werden konnte.
Aufgrund der Ausgestaltung des Bebauungsplanes und des städtebaulichen Vertrages
kann der Eigentümer auch unter Hinzuziehung der Bauaufsicht im Ergebnis nicht
dazu gezwungen werden, die Leitwand herzustellen.
Da
jedoch ohne einen Lückenschluss zu befürchten ist, dass bei großen Hochwassern
aufgrund der entstehenden Strömungen eine Gefahr für die angrenzende Bebauung
und die Nachbarschaft besteht, hat man in der Vergangenheit immer wieder durch
Gespräche und sonstige Initiativen versucht, die Eigentümer zu einem
Lückenschluss zu bewegen.
Da
diese Bemühungen auch nach erteilter Befreiung im Baugenehmigungsverfahren nicht
von Erfolg gekrönt waren, wurde seitens des Ortsbeirates im Rahmen der
Mittelanmeldung angeregt, dass man zeitnah aus städtischen Mitteln den
Lückenschluss realisiert sowie bei Bebauung und Veräußerung des Grundstücks mit
dem Eigentümer eine Erstattungsregelung trifft.
Zum
Leidwesen aller Beteiligten sind im Haushalt 2022 schlussendlich doch nicht die
Mittel eingestellt worden und mit dem Grundstückseigentümer ist diesbezüglich
keine Abstimmung über ein mögliches Vertragskonstrukt getroffen worden. Im
Frühjahr dieses Jahres wurde diese Möglichkeit dem Grundstückseigentümer jedoch
unterbreitet bzw. angeboten. Dieser hat jedoch bisher nicht auf das Angebot
reagiert.
Aus
diesem Grund und auch aufgrund der Tatsache, dass die Leitwandfunktion bei der Quellenstraße
1 bauaufsichtlich nicht durchgesetzt werden kann, hat der Ortsbeirat ein
Bebauungsplan-Änderungsverfahren angeregt.
In
der heutigen Beratung soll, um tatsächlich die lückenlose Realisierung des
dringend erforderlichen Hochwasserleitdammes voranzubringen, ein
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan beschlossen werden. Hiermit wird dann
eine Verpflichtung zum zeitnahen Bau einer strömungsundurchlässigen Leitwand
festgesetzt.
In
den letzten Wochen hat absprachegemäß auch die Verwaltung versucht den
Eigentümer des freien Grundstücks nochmal zu motivieren und hat verschiedene
Angebote unterbreitet. Einerseits den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen
vorgezogenen Bau der Leitwand durch die Stadt mit späterer Rückerstattung der
Aufwendungen nach Verkauf und Bebauung des Grundstücks und andererseits eine
Hilfe bei der Vermittlung von Bauinteressenten von der Stadt an den Eigentümer.
Daraufhin
hat der Eigentümer berichtet, dass es für das Grundstück eine Kaufinteressentin
gäbe, die an einem zeitnahen Bau interessiert sei. Er ginge davon aus, dass der
entsprechende Notarvertrag in den nächsten Wochen unterzeichnet würde. Falls
dies realisiert wird, könnte tatsächlich Bewegung in die Sache kommen.
Die
Verwaltung hat gleichzeitig den Eigentümer auch auf das bestehende gesetzliche
Baugebot hingewiesen, wonach nach Baugenehmigung (Erteilung 01/22, Gültigkeit 5
Jahre) auch tatsächlich in einer angemessenen Zeit zu bauen ist. Daher hofft
die Verwaltung, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht notwendig sein
wird.
Unter
dem Strich sind jedoch zunächst die Handlungsoptionen weiterhin begrenzt, auch
wenn zu hoffen ist, dass ein Verkauf tatsächlich ansteht. Dies ist jedoch nicht
sicher.
Daher
spricht sich der Ortsbeirat nach Beratung für die Einleitung eines
Bebauungsplan-Änderungsverfahren aus. Auch um eine Handhabe für die noch
bestehenden Probleme am Objekt Quellenstraße 1 erlangen zu können. Es wird
jedoch kritisiert, dass kein Vertreter der Verwaltung zu diesem Thema in der
Ortsbeiratssitzung anwesend ist.