Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat empfiehlt einstimmig die Anlegung eines Memoriam-Gartens auf dem Friedhof in Remagen.

 


Ortsvorsteher Humpert begrüßt Manuel Pöhr von der Friedhofsverwaltung sowie Georg Ramm als Geschäftsführer der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in Rheinland-Pfalz. Herr Ramm stellt den Ortsbeiratsmitgliedern das Modell des Memoriam-Gartens vor. Dazu soll auf dem Friedhof Remagen ein kleiner parkähnlicher Garten angelegt werden. Dieser Garten soll geprägt sein durch Sitzgelegenheiten, Kunstgegenstände oder Wasserelemente. In diesem Garten sollen bis auf die anonyme Bestattung alle Bestattungsformen stattfinden können, welche auch sonst auf dem Friedhof angeboten werden. Mit der Nutzung eines Grabes im Memoriam-Garten wird gleichzeitig ein Pflegevertrag über die gesamte Nutzungsdauer abgeschlossen, sodass die Grabpflege dauerhaft gewährleistet ist. Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner verwaltet die Gelder für die Grabpflege treuhänderisch und beauftragt eine lokale Friedhofsgärtnerei mit der Pflege, welche Mitglied in der Genossenschaft ist. Mit dem Erwerb eines Grabes im Memoriam-Garten werden neben den Grabnutzungsentgelten auch die Pflegekosten für den kompletten Zeitraum fällig. Die Auszahlung an die ausführende Gärtnerei erfolgt jährlich. Eine namentliche Kennzeichnung der Verstorbenen wird an einer zentralen Stelle angebracht, an der auch Grabschmuck bzw. Lichter für die Verstorbenen abgelegt werden können.

 

Das Aussehen des Memoriam-Garden  schlägt eine Friedhofsgärtnerei vor,

die mittels einer Ausschreibung durch die Stadtverwaltung damit beauftragt wird.

Sobald die Zusage erteilt ist, wird die Gärtnerei einen entsprechenden Gestaltungsplan zur Verfügung stellen.

 

Als möglicher Standort für einen Memoriam-Garten bietet sich die unmittelbar hinter der Friedhofskapelle befindliche Freifläche an.

 

Für die Stadt entstehen keine bzw. nur geringe Kosten. Die Herstellung und Instandhaltung wird komplett von der Genossenschaft übernommen, die sich wiederum durch die Dauerpflegeverträge finanziert. Lediglich Wasseranschlüsse bei Wasserspielen und dergleichen müssten von der Stadt übernommen werden.

 

Die Friedhofssatzung müsste mit Aufnahme des Memoriam-Gartens in Verbindung mit einem Dauerpflegevertrag nur geringfügig angepasst werden.

 

Die beispielhaften Kosten für eine Urnenstele mit Pflegevertrag über den gesamten Zeitraum belaufen sich auf ca. 3.000 €, für ein Doppelgrab sind ca. 9.000 € zu zahlen.