Beschluss:
Der
Ortsbeirat empfiehlt einstimmig die Anlegung eines Memoriam-Gartens auf dem
Friedhof in Remagen.
Ortsvorsteher
Humpert begrüßt Manuel Pöhr von der Friedhofsverwaltung sowie Georg Ramm als
Geschäftsführer der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in Rheinland-Pfalz.
Herr Ramm stellt den Ortsbeiratsmitgliedern das Modell des Memoriam-Gartens
vor. Dazu soll auf dem Friedhof Remagen ein kleiner parkähnlicher Garten
angelegt werden. Dieser Garten soll geprägt sein durch Sitzgelegenheiten,
Kunstgegenstände oder Wasserelemente. In diesem Garten sollen bis auf die
anonyme Bestattung alle Bestattungsformen stattfinden können, welche auch sonst
auf dem Friedhof angeboten werden. Mit der Nutzung eines Grabes im
Memoriam-Garten wird gleichzeitig ein Pflegevertrag über die gesamte
Nutzungsdauer abgeschlossen, sodass die Grabpflege dauerhaft gewährleistet ist.
Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner verwaltet die Gelder für die Grabpflege
treuhänderisch und beauftragt eine lokale Friedhofsgärtnerei mit der Pflege,
welche Mitglied in der Genossenschaft ist. Mit dem Erwerb eines Grabes im
Memoriam-Garten werden neben den Grabnutzungsentgelten auch die Pflegekosten
für den kompletten Zeitraum fällig. Die Auszahlung an die ausführende Gärtnerei
erfolgt jährlich. Eine namentliche Kennzeichnung der Verstorbenen wird an einer
zentralen Stelle angebracht, an der auch Grabschmuck bzw. Lichter für die
Verstorbenen abgelegt werden können.
Das Aussehen des Memoriam-Garden schlägt eine
Friedhofsgärtnerei vor,
die mittels einer Ausschreibung durch die
Stadtverwaltung damit beauftragt wird.
Sobald die Zusage erteilt ist, wird die Gärtnerei
einen entsprechenden Gestaltungsplan zur Verfügung stellen.
Als
möglicher Standort für einen Memoriam-Garten bietet sich die unmittelbar hinter
der Friedhofskapelle befindliche Freifläche an.
Für
die Stadt entstehen keine bzw. nur geringe Kosten. Die Herstellung und
Instandhaltung wird komplett von der Genossenschaft übernommen, die sich
wiederum durch die Dauerpflegeverträge finanziert. Lediglich Wasseranschlüsse
bei Wasserspielen und dergleichen müssten von der Stadt übernommen werden.
Die
Friedhofssatzung müsste mit Aufnahme des Memoriam-Gartens in Verbindung mit
einem Dauerpflegevertrag nur geringfügig angepasst werden.
Die
beispielhaften Kosten für eine Urnenstele mit Pflegevertrag über den gesamten
Zeitraum belaufen sich auf ca. 3.000 €, für ein Doppelgrab sind ca. 9.000 € zu
zahlen.