Beschluss:
Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die Einrichtung eines
Schwerbehinderten-Parkplatzes in der Fährgasse mit der Maßgabe, dass die
Verwaltung die Zulässigkeit aufgrund der Fahrbahnneigung zuvor abklärt.
Von der türkischen-islamischen Gemeinde Remagen wurde der Wunsch auf
Einrichtung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes vor der Moschee in der
Fährgasse an den Ortsvorsteher herangetragen. Als Ergebnis eines Ortstermins
schlagen Verwaltung und Ortsvorsteher vor, den ersten der von oben auf der
rechten Fahrbahnseite vorhandenen Parkplatz als Parkplatz für Schwerbehinderte
auszuweisen. In der Beratung werden von Seiten einzelner Ortsbeiratsmitglieder
Bedenken geäußert, ob ein Schwerbehindertenparkplatz bei der Neigung der
Fährgasse überhaupt zulässig sei.