Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:

Der Stadtrat beschließt, einen Zweckverband mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig über eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zur Übernahme der Kontrollen des Fließverkehrs zu gründen und den Antrag zur Übertragung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung auf die örtlichen Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinde Bad Breisig sowie der Stadt Remagen beim Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.

 

Der Beschluss ergeht mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen.

 

Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag der FDP-Fraktion, das Messgerät der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auszuleihen, zur Abstimmung.

 

Dem Vorschlag wird bei fünf Ja-Stimmen mehrheitlich nicht gefolgt. Zwei Ratsmitglieder enthalten sich.

 

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung der für die mit der Gründung des Zweckverbandes notwendigen Ausstattung sowie der Einstellung des erforderlichen Personals zu.

 

Der Beschluss ergeht mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung.


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. So ist die Polizei aktuell gemäß § 1 Abs. 5 POG zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr inklusive der Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten. Vorrangiges Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention (Unfälle verhüten, Unfallfolgen mindern sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzen). Darüber hinaus sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.

 

Auf Antrag einer Kommune kann die Zuständigkeit durch Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung (innerhalb der Ortstafeln) auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen werden. Bisher haben in Rheinland-Pfalz 34 Kommunen hiervon Gebrauch gemacht, u.a. die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Verbandsgemeinden Pellenz und Weißenthurm. Dabei können nach Ziffer 3.9 des Rundschreibens vom Ministerium für Innern und für Sport vom 24.08.2004 gemäß
§ 12 Zweckverbandsgesetz im Rahmen einer Zweckvereinbarung Regelungen über eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung getroffen werden.

 

Der Antrag ist formlos beim Ministerium des Innern und für Sport zu stellen, wobei die Einzelheiten der Durchführung zur Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in personeller und technischer Hinsicht, eingehend darzulegen sind. Das Genehmigungsverfahren dauert ca. 6 Monate. Die Zuständigkeit wird grundsätzlich auf Dauer übertragen. Soweit in Einzelfällen die Aufgabe nicht sachgerecht wahrgenommen wird, kann sie der betreffenden örtlichen Ordnungsbehörde wieder entzogen werden. Da es sich um die Übernahme einer freiwilligen Aufgabe handelt, kann die örtliche Ordnungsbehörde auch jederzeit wieder die Rückübertragung der Zuständigkeit beantragen. In dem Falle erfolgt eine Streichung aus der Anlage zur Zuständigkeitsverordnung.

 

Aufgrund von intensiven Sondierungsgesprächen mit den Nachbarkommunen wird eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig angestrebt unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

·         Seitens der Verwaltungen wird die Zusammenarbeit im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen den Kommunen favorisiert. Dabei sollen die neuen Aufgaben durch einen ausgegliederten Zweckverband wahrgenommen werden, der die Aufgaben zentral für beide Kommunen übernimmt.

·         Zunächst soll eine mobile Messanlage (Fahrzeug mit mobiler Messtechnik) angeschafft werden, da diese Technik insbesondere auch für kleinere und schmal ausgebaute Straßen besser geeignet ist. Evtl. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung um eine semi-stationäre Anlage (Anhänger) möglich. 

·         Die einmaligen Kosten (Erstausstattungen, etc.) werden zu gleichen Teilen von beiden Kommunen getragen. Die laufenden Kosten sollen zunächst durch die laufenden Einnahmen gedeckt und evtl. Fehlbedarfe/Überschüsse zu gleichen Teilen auf die Kommunen verteilt werden.

·         Um eine optimale Auslastung der Messanlage zu erreichen, sollen insgesamt 4 Vollzeitstellen eingerichtet werden. Neben einem Kommunalen Vollzugsbeamten, der u.a. als Leiter des Zweckverbands fungiert, soll neben dem Betrieb der Messanlage mit zwei Hilfspolizeibeamten, eine eigene Bußgeldstelle mit einer Vollzeitstelle eingerichtet werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und dem ab Anfang November 2021 gültigen Bußgeldkatalog ergibt sich folgende Kosten- und Einnahmekalkulation:

 

 

Einmalige Kosten:

Anschaffung Fahrzeug (inkl. Messtechnik)

     160.000,00 Euro

Ausbildung Kommunaler Vollzug (1 x)

         8.000,00 Euro

Ausbildung Hilfspolizeibeamte (2x)

         4.400,00 Euro

Ausbildung Messbeamte (3x)

         2.500,00 Euro

Erstausstattung Personal und Räumlichkeiten

       10.000,00 Euro

Software

         5.000,00 Euro

Gesamt

     189.900,00 Euro

 

Kosten pro Kommune: 94.950,00 Euro

 

 

Laufende Kosten

Abschreibung Fahrzeug

       16.000,00 Euro

Personalkosten von 2 Messbeamten (VZ), EG 5, Stufe 3

       94.024,23 Euro

Personalkosten Bußgeldstelle
Innendienst (1 x VZ), EG 6, Stufe 3

       48.992,91 Euro

Personalkosten Abteilungsleitung + Kommunaler Vollzug mit Messausbildung (VZ), EG 9a, Stufe 3

       56.694,08 Euro

Kosten Räumlichkeiten (Miete, NK)

       18.000,00 Euro

lfd. Fortbildung

         2.000,00 Euro

Fallpauschale LDI / Portokosten

       48.440,44 Euro

Sonstige Unterhaltungskosten
(Reparaturen, Akku, Stromkosten, Eichung, Versicherung, etc.)

         5.000,00 Euro

Software (Lizenzen 4 Stück)

         2.700,00 Euro

Kosten Klageverfahren

         1.500,00 Euro

Gesamt

     293.351,66 Euro

Gesamt Anschaffungsjahr

     483.251,66 Euro

 

 

 

Einnahmen

 

Ausgehend von Angaben verschiedener Kommunen und unter Berücksichtigung von mindestens 9 Messungen pro Woche und dem aktuellen Bußgeldrahmen wird mit Einnahmen von insgesamt 330.000 Euro pro Jahr gerechnet.

 

Überschuss laufende Kosten:                   36.648,34 Euro

 

Anteil pro Kommune:                                  18.324,17 Euro

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 die Empfehlung ausgesprochen, einen Zweckverband mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig zu gründen. Deren Verbandsgemeinderat ist der Empfehlung des dortigen Fachausschusses gefolgt, verbunden mit der Einschränkung, Personal zunächst befristet auf zwei Jahre einzustellen. Die Verwaltung wurde jedoch bereits ermächtigt, unbefristeten Verträgen zuzustimmen, sofern die befristeten Stellen nicht besetzt werden können.

 

In der anschließenden Diskussion wird das Für und Wider besprochen. Während die Fraktionssprecher der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FBL und CDU sowie Ratsmitglied Claus-Peter Krah von der Fraktion der Klaren Kante das Vorhaben befürworten und dabei insbesondere den Sicherheitsaspekt, die Schadstoffemission und die Lärmimmission hervorheben gibt Ratsmitglied Hans Metternich zu Bedenken, dass durch die hohen Personalkosten eine Kostendeckung nicht gesichert sei. Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny gibt zu Protokoll, dass er der Gründung der Zweckgemeinschaft nicht zustimmen werde. Seiner Meinung nach werden durch die Überwachung des fließenden Verkehrs und der vermutlich daraus resultierenden Einführung einer flächendeckenden Tempo 30 Zone, Autos aus den Stadtzentren gedrängt, was zu Lasten der Innenstädte gehe.

 

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Christina Steinhausen, hält dem Vorhaben entgegen, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch eine Überwachung nicht erhöht werde. Die anfallenden Kosten und auch die Folgekosten seien zu hoch, dies sei auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kreisumlage in Folge der Flutkatastrophe steigen wird, zu beachten. Sie regt an, Kontakt zu Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, die seit einiger Zeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs in ihrer Gemarkung zuständig ist, aufzunehmen. Ihres Wissens nach, wird das dortige Messgerät derzeit und vermutlich auch die nächsten zwei Jahre, nicht genutzt. Eventuell sei es möglich, diese auszuleihen und einige Monate im Stadtgebiet Remagen einzusetzen. Die gemachten Erfahrungen könne man auswerten und die Angelegenheit dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorlegen.

 

Es ergehen folgende