Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, mit den dargestellten Zielen das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes einzuleiten.


Die geplante dauerhafte Erweiterung des Kindergartens St. Martin um zwei Gruppen lässt sich am bisherigen Standort nicht umsetzen. Eine Einigung über den eigentlich bereits vereinbarten Erwerb des Grundstücks durch die Stadt scheiterte letztlich am Willen des Eigentümers. Damit sind die Erweiterungspläne hinfällig.

 

Gleichzeitig zeigt die jüngste Bedarfsplanung für die Kita-Plätze des Kreises als Bedarfsträger einen weiteren Bedarf im Ortsteil Kripp von aktuell 52 Plätzen und 75 Plätzen zum 01.04.2023.

 

Die Suche nach Alternativen gestaltet sich schwierig, ein weiteres Siedlungswachstum stößt an Grenzen und entgegenstehende Belange. So wurde die Idee geboren, einen Teil des südlich vom Schwimmbad gelegenen Parkplatzes aufzugeben und als Standort für eine neue Kita zu nutzen. Ein Teil des angrenzenden verbuschten Feldgehölzes wird hierzu von Unrat und Unterholz geräumt und in die künftigen Freianlagen der Einrichtung integriert. Hierdurch könnte der Bedarf in Remagen und Kripp gleichermaßen gedeckt werden.

 

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst überschlägig eine Fläche von ca. 3.100 m², hiervon werden etwa 1.800 m² bisher als Parkplatz genutzt. Alle Flächen stehen im Eigentum der Stadt Remagen.

 

 

Abbildung 1: Änderungs- und Erweiterungsbereich rot umrandet

 

 

Zur Umsetzung dieser Idee ist eine weitere Änderung des Bebauungsplans 10.20 „Tennisanlage / Studentenwohnheim“ erforderlich. Hierzu wird der Geltungsbereich in südliche Richtung erweitert und zusammen mit dem benötigten Anteil des bisherigen Parkplatzes als Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen festgesetzt.

Abbildung 2: Bebauungsplan10.20 "Tennisanlage / Studentenwohnheim",
geltende Fassung der 1. Änderung (Auszug)

 

 

Parallel zum Bebauungsplan ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern, der das Plangebiet bislang als Parkplatz bzw. Grünfläche darstellt.

 

Bei der Planung berücksichtigt werden wird, dass der Standort abschnittsweise als vormalige Kiesgrube und Altablagerungsstelle kartiert ist.

 

Es ergeht folgender