Bürgermeister Björn Ingendahl gibt nachfolgende Eilentscheidung bekannt.

 

Auch im Stadtgebiet Remagen muss die bisher analoge Alarmierung durch eine neue, digitale und landesweit einheitliche Technik ersetzt werden. Die Beschaffung der Endgeräte inklusive Zubehör erfolgt ausschließlich nach der Freigabe durch die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP (ADD) bei der Firma Swissphone.

 

Wie nun mitgeteilt wurde, ist von Seiten der Firma Swissphone eine Preissteigerung der digitalen Endgeräte von 20 bis 30 Prozent ab dem 01.07.2022 vorgesehen. Daher hat die ADD mit E-Mail vom 15.06.2022 empfohlen die Beschaffung noch ausstehender Endgeräte kurzfristig zu prüfen und ggfls. durchzuführen.

 

Aufgrund der 2020 angekündigten Verschiebung des Probebetriebes durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) stehen in diesem Haushaltsjahr jedoch nur Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils 55.000 Euro eingeplant, da die Anschaffung der Endgeräte in diesen Haushaltsjahren erfolgen sollte.

 

Aufgrund der angekündigten Preissteigerung wird beabsichtigt, die komplette Beschaffung noch vor dem 01.07.2022 durchzuführen. Die geplante Anschaffung in 2023 und 2024 würde somit entfallen.

 

Die Anschaffungskosten der digitalen Endgeräte inklusive Zubehör sowie den Sirenensteuerempfängern liegt bei insgesamt 67.199,30 Euro. Hierfür wird ein Landeszuschuss in Höhe von 26.312,55 Euro gewährt. Somit verbleiben bei der Stadt Remagen Kosten in Höhe von 40.886,75 Euro.

 

Für den digitalen Alarmgeber FEZ belaufen sich die Anschaffungskosten auf 3.064,25 Euro. Hierfür wird ein Landeszuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt, so dass die verbleibenden Kosten für die Stadt Remagen noch 1.532,12 Euro betragen.

 

Um die umfangreichen Programmierungsarbeiten durchführen zu können, soll zusätzlich ein Laptop für ca. 600 Euro angeschafft werden.

 

Die Kosten für die o. g. Anschaffungen belaufen sich auf insgesamt 70.863,55 Euro. Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von insgesamt 27.844,68 Euro verbleiben Kosten in Höhe von 43.018,87 Euro bei der Stadt Remagen.

 

Nach § 48 Gemeindeordnung kann der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Stadt bis zu einer Sitzung des Stadtrates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Stadtrates oder des Ausschusses entscheiden.

 

Da eine Entscheidung im Stadtrat vor dem 01.07.2022 nicht mehr möglich ist und die Preissteigerung zu erheblichen Mehrkosten für die Stadt führen würde, hat

Bürgermeister Björn Ingendahl daher im Benehmen mit der Beigeordneten Rita Höppner sowie den Beigeordneten Volker Thehos und Rainer Doemen entschieden, die Endgeräte inklusive Zubehör, den digitalen Alarmgeber FEZ sowie die Sirenensteuerempfänger anzuschaffen und außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe 60.863,55 Euro in 2022 bereitzustellen.