Sitzung: 04.07.2022 Stadtrat
Bürgermeister Björn Ingendahl gibt nachfolgende Eilentscheidung bekannt.
Auch im Stadtgebiet Remagen muss die bisher analoge Alarmierung durch
eine neue, digitale und landesweit einheitliche Technik ersetzt werden. Die
Beschaffung der Endgeräte inklusive Zubehör erfolgt ausschließlich nach der
Freigabe durch die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP
(ADD) bei der Firma Swissphone.
Wie nun mitgeteilt wurde, ist von Seiten der Firma Swissphone eine
Preissteigerung der digitalen Endgeräte von 20 bis 30 Prozent ab dem 01.07.2022
vorgesehen. Daher hat die ADD mit E-Mail vom 15.06.2022 empfohlen die
Beschaffung noch ausstehender Endgeräte kurzfristig zu prüfen und ggfls.
durchzuführen.
Aufgrund der 2020 angekündigten Verschiebung des Probebetriebes durch den
Landesbetrieb Daten und Information (LDI) stehen in diesem Haushaltsjahr jedoch
nur Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2023
und 2024 wurden in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils 55.000 Euro
eingeplant, da die Anschaffung der Endgeräte in diesen Haushaltsjahren erfolgen
sollte.
Aufgrund der
angekündigten Preissteigerung wird beabsichtigt, die komplette Beschaffung noch
vor dem 01.07.2022 durchzuführen. Die geplante Anschaffung in 2023 und 2024
würde somit entfallen.
Die
Anschaffungskosten der digitalen Endgeräte inklusive Zubehör sowie den
Sirenensteuerempfängern liegt bei insgesamt 67.199,30 Euro. Hierfür wird ein
Landeszuschuss in Höhe von 26.312,55 Euro gewährt. Somit verbleiben bei der
Stadt Remagen Kosten in Höhe von 40.886,75 Euro.
Für den digitalen
Alarmgeber FEZ belaufen sich die Anschaffungskosten auf 3.064,25 Euro. Hierfür
wird ein Landeszuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt, so dass die
verbleibenden Kosten für die Stadt Remagen noch 1.532,12 Euro betragen.
Um die umfangreichen
Programmierungsarbeiten durchführen zu können, soll zusätzlich ein Laptop für
ca. 600 Euro angeschafft werden.
Die Kosten für die
o. g. Anschaffungen belaufen sich auf insgesamt 70.863,55 Euro. Abzüglich des
Landeszuschusses in Höhe von insgesamt 27.844,68 Euro verbleiben Kosten in Höhe
von 43.018,87 Euro bei der Stadt Remagen.
Nach § 48
Gemeindeordnung kann der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung
nicht ohne Nachteil für die Stadt bis zu einer Sitzung des Stadtrates oder des
zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den
Beigeordneten anstelle des Stadtrates oder des Ausschusses entscheiden.
Da eine Entscheidung
im Stadtrat vor dem 01.07.2022 nicht mehr möglich ist und die Preissteigerung
zu erheblichen Mehrkosten für die Stadt führen würde, hat
Bürgermeister Björn
Ingendahl daher im Benehmen mit der Beigeordneten Rita Höppner sowie den
Beigeordneten Volker Thehos und Rainer Doemen entschieden, die Endgeräte
inklusive Zubehör, den digitalen Alarmgeber FEZ sowie die
Sirenensteuerempfänger anzuschaffen und außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe
60.863,55 Euro in 2022 bereitzustellen.