Ratsmitglied Kenneth Heydecke erkundigt sich, ob der Radverkehr ebenfalls zum fließenden Verkehr zähle und somit die Möglichkeit bestehe, diesen durch die Verwaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Der Vorsitzende bestätigt, dass der Radverkehr dem fließenden Verkehr zuzuordnen sei, die Ordnungsverwaltung habe jedoch nicht die Befugnisse diesen zu überwachen.

 

Des Weiteren fragt Ratsmitglied Kenneth Heydecke nach den Einsätzen der Kräfte der Ordnungsverwaltung in den Abendstunden und an Wochenenden. Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die Ordnungsverwaltung seit Monaten nicht das volle Personal zur Verfügung stehe. Perspektivisch sei aber der Einsatz in den genannten Zeiträumen geplant.