Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen (ohne Pützgasse und Rheingasse bis Pferdeweg) zu.

Der Beschluss ergeht bei einer Enthaltung einstimmig.

 

Zum Antrag der Ortsvorsteherin, auch die Parkplätze in der Hauptstraße zwischen Rheingasse und Pferdeweg aus der Bewirtschaftung zu nehmen, ergeht folgender

 

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt dem Antrag, die Parkplätze zwischen Rheingasse bis Pferdeweg aus der Bewirtschaftung zu nehmen, zu.

Der Beschluss ergeht mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

 

 

 


Die Vorsitzende verliest die Beschlussvorlage 0680/2022 mit dem folgenden Wortlaut:

 

»Zusammen mit einigen Mitgliedern des Ortsbeirates führte Ortsvorsteherin Angela Linden-Berresheim eine Ortbegehung durch. Hierbei wurden folgende Vorschläge zur Anpassung der Parkregelung entwickelt:

 

o   Die Zeiten in bewirtschafteten Straßenteilen der Hauptstraße in Oberwinter sollen sein: Mo. – Fr. von 8:00 – 18:00 Uhr sowie Savon 8:00 – 14:00 Uhr.

o   Der Park-Zeitraum wird von 2 auf 3 Stunden erweitert.

o   von Haus Nr. 117 (Haus Hinzen) bis Mariengasse soll die Bewirtschaftung aufgehoben werden.

o   vor Haus Friseur „Susanne“ bleibt es bei der Bewirtschaftung von einem Parkplatz.

o   die Parkplätze links nach der Rheingasse bis zum Pferdeweg werden von der Bewirtschaftung befreit (6 Plätze)

o   die Parkplätze ab der Ankergasse bis Ecke Pferdeweg sollen eine neue Markierung bekommen, die um ca. 1 Meter verlängert werden soll, damit 3 Fahrzeuge auch ausreichend Platz haben.

o   vor der Grundschule an der Hauptstraße werden 4 Parkplätze von der 1 Stundenregelung befreit und sind somit auch frei zum Parken.

Nach Rücksprache mit Herrn Weitzel wird angeregt, die zum Schutz der Bäume vormals angebrachten Metallständer abzubauen.

o   vor dem Bahnhof neben der Bushaltestelle gibt es 4 Parkplätze die auch von der Bewirtschaftung ausgenommen werden sollen.

 

Keine Veränderungen sollen erfolgen

o   auf dem Rathaus-Parkplatz (ehem. Schlecker)

o   die Parkplätze ab Lenes Café bis Haus Klemmer (Ecke Rheingasse) bleiben in der Bewirtschaftung

o   die Hauptstraße ab ehemals Metzgerei Walbröl bis Ecke Pfarrer-Sachsse-Straße wird weiter bewirtschaftet

 

Im Rahmen der Begehung wurden auch noch einmal Möglichkeiten zur Schaffung von Parkraum in der Pützgasse erörtert. Nach Auffassung der Teilnehmer gäbe es die Möglichkeit, die Pützgasse von der Hauptstraße in Richtung Holzweg als Einbahnstraße zu ändern, um so die Möglichkeit zu schaffen im unteren (rheinseitigen) Teil 2 Parkplätze einzurichten.

 

Neben den Änderungen zum Parkraum werden auch folgende Anpassungen vorgeschlagen:

o   Ab Hauptstraße 71 sollte gut erkennbar ein 30er Schild angebracht werden. Generell wird angeregt an einigen Stellen die Bodenmarkierungen zu erneuern, da sie verblasst und kaum zu sehen sind.

o   Der Holzweg ist ein Dauerthema mit zu schnell fahrenden Autos. Einige Kommunen arbeiten mit Figuren (Kinder), die an entsprechenden Stellen aufgebaut werden oder mit einer entsprechenden Zeichnung auf dem Asphalt. Ab Haus Metzgerei Walbröl müsste das Tempo-30 Schild besser erkennbar für den Autofahrer angebracht werden.«

 

Die Vorsitzende gibt an, dass die Fragen zur Pützgasse nicht Gegenstand der Beratungen sein sollen, da hierzu Bedenken der Verwaltung bestehen.

 

Zu den verbleibenden Punkten schließt sich eine eingehende Diskussion an. Besonders die Bewirtschaftung der Parkplätze zwischen der Rheingasse und dem Pferdeweg werden hierbei thematisiert. Ferner wird an vergangene Beschlüsse mit dem Ziel erinnert, den Schilderwald möglichst zu lichten, was durch eine möglichst einfache und einheitliche Regelung beibehalten bleiben könnte.

Bewirtschaftung in diesem Zusammenhang bedeutet eine Reglementierung der Parkmöglichkeiten (z.B. Parkscheibe, zeitliche Beschränkungen), nicht jedoch die Einführung von Parkgebühren.

 

Im Verlauf der Diskussion zeichnet sich ab, dass anders als zu den sonstigen Punkten für die Parkplätze zwischen Rheingasse und Pferdeweg keine Einigkeit gefunden werden kann.

 

Es ergeht sodann folgender zweigeteilter