Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat von Oedingen beschließt, die bestehenden Grundmotive Kapelle, Brunnen und Ähren – unabhängig in welcher Form rund um das Thema Ortswappen, Ortsfahne und dergleichen etwas gestaltet wird – in der jetzigen Darstellung zu belassen. Nach weiteren Grundrecherchen wird zeitnah in den nächsten OBR-Sitzungen die weitere Vorgehensweise entschieden. Der Beschluss ergeht einstimmig.

 


Der OV geht in seiner Einleitung der Thematik in die Historie Oedingens, und berichtet von Gesprächen mit Vereinsvertretern und Verantwortlichen der in damaliger Zeit -Entstehung der Ortsfahne- involvierten Personen. Der OV möchte an der Gestaltung des vorhandenen Motivs unbedingt festhalten. Dies legt er dem Rat auch als Grundlage zur Diskussion.

  

 

In dieser kommt der OBR dann auch zur Überzeugung, dass die vorhandene Ortsfahne in seiner jetzigen Form als Ausgangspunkt für eine Weiterverfolgung des Themas dienen soll. Eine spezifische Definition des „Orts-Emblems“, mit den ortstypischen Merkmalen der Friedhofskapelle, des Ortsbrunnens sowie den Ähren als Zeichen der Landwirtschaft, wird als Ortswappen mehrheitlich kritisch gesehen. Nichtsdestotrotz möchte der OV durch Recherchen bei den anderen Ortsteilen, und den dafür Verantwortlichen Personen, ein Bild machen. Was ist in Sachen Urheberrecht, Richtlinien, Formalien und Voraussetzungen notwendig um ein „ortseigenes Wappen“ zu konzipieren. Hier entsteht auch die Frage nach der Zweckmäßigkeit eines Ortswappens. Wofür möchte man es innerorts verwenden?

 

Einig ist sich der gesamte Rat, dass man farbliche Intensität in zukünftiger Gestaltung, unter professioneller Mithilfe, den heutigen Ansprüchen anpassen sollte.

 

Der OV wird in dieser Hinsicht die nötigen Kontakte hervorrufen und mit seinem Stellvertreter H.W. Jungbluth gewisse Schritte in Angriff nehmen.

 

Des Weiteren zeigt der OV und der Ortsbeirat ein Bestreben, zukünftig ein Angebot an Ortsfahnen, Wimpeln, Bannern sowie Aufklebern z.B. innerorts zu schaffen. Dies soll zu besseren Außendarstellungen bei gegebenen Anlässen (Kirmes, div. Ortsfeste usw.) dienen.

Im Haushalt 2023 sollen dafür Mittel eingestellt werden. Weiter soll die Hallengemeinschaft mit ihren Ortsvereinen in gewisse Entscheidungsprozesse involviert werden.