Sitzung: 27.07.2022 Ortsbeirat Oedingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Ortsbeirat von Oedingen beschließt, die bestehenden Grundmotive
Kapelle, Brunnen und Ähren – unabhängig in welcher Form rund um das Thema
Ortswappen, Ortsfahne und dergleichen etwas gestaltet wird – in der jetzigen
Darstellung zu belassen. Nach weiteren Grundrecherchen wird zeitnah in den
nächsten OBR-Sitzungen die weitere Vorgehensweise entschieden. Der Beschluss
ergeht einstimmig.
Der OV geht in seiner Einleitung der Thematik
in die Historie Oedingens, und berichtet von Gesprächen mit Vereinsvertretern
und Verantwortlichen der in damaliger Zeit -Entstehung der Ortsfahne-
involvierten Personen. Der OV möchte an der Gestaltung des vorhandenen Motivs
unbedingt festhalten. Dies legt er dem Rat auch als Grundlage zur Diskussion.
In dieser kommt der OBR dann auch zur Überzeugung, dass die vorhandene
Ortsfahne in seiner jetzigen Form als Ausgangspunkt für eine Weiterverfolgung
des Themas dienen soll. Eine spezifische Definition des „Orts-Emblems“, mit den
ortstypischen Merkmalen der Friedhofskapelle, des Ortsbrunnens sowie den Ähren
als Zeichen der Landwirtschaft, wird als Ortswappen mehrheitlich kritisch
gesehen. Nichtsdestotrotz möchte der OV durch Recherchen bei den anderen
Ortsteilen, und den dafür Verantwortlichen Personen, ein Bild machen. Was ist
in Sachen Urheberrecht, Richtlinien, Formalien und Voraussetzungen notwendig um
ein „ortseigenes Wappen“ zu konzipieren. Hier entsteht auch die Frage nach der
Zweckmäßigkeit eines Ortswappens. Wofür möchte man es innerorts verwenden?
Einig ist sich der gesamte Rat, dass man farbliche Intensität in
zukünftiger Gestaltung, unter professioneller Mithilfe, den heutigen Ansprüchen
anpassen sollte.
Der OV wird in dieser Hinsicht die nötigen Kontakte hervorrufen und mit
seinem Stellvertreter H.W. Jungbluth gewisse Schritte in Angriff nehmen.
Des Weiteren zeigt der OV und der Ortsbeirat ein Bestreben, zukünftig
ein Angebot an Ortsfahnen, Wimpeln, Bannern sowie Aufklebern z.B. innerorts zu
schaffen. Dies soll zu besseren Außendarstellungen bei gegebenen Anlässen
(Kirmes, div. Ortsfeste usw.) dienen.
Im Haushalt 2023 sollen dafür Mittel eingestellt werden. Weiter soll die Hallengemeinschaft mit ihren Ortsvereinen in gewisse Entscheidungsprozesse involviert werden.