Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Ligusterweg in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 36 bzw. 6, Flurstücke 45/22, 1693 und 1694. Ebenso soll die Widmung für die Flurstücke 347 und 45/24 nachgeholt werden.

 

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung (s. Beschlussvorlage).

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.

 


Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Fragen seitens der Ausschussmitglieder bestehen nicht.