Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass der Ligusterweg (Flurstücke 45/22, 1693, 1694) erstmalig hergestellt wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen vom 18.04.1988 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Erschließungsbeitrag i.H.v. 90 % erhoben werden.


Ein Teilbereich der Straße Ligusterweg in Remagen-Kripp wurde in diesem Jahr zur Erschließung neuer Baugrundstücke erstmalig hergestellt. Dieser Bereich betrifft die Flurstücke 45/22, 1693 und 1694.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Maßnahme gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen soll der endgültige Erschließungsbeitrag i.H.v. 90 % erhoben werden.