Der Stadtrat nimmt den Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Prüfung der Stadtkasse Remagen vom 17.05.2022 zur Kenntnis.


Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Prüfung

der Stadtkasse Remagen vom 17.05.2022 war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und liegt somit allen Ratsmitgliedern vor.

 

Nach § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.

 

Ratsmitglied Andreas Köpping bittet, einen Nachweis über die Erledigung der Beanstandungen zur Kenntnis zu geben.