Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Remagen.

 

Zudem stimmt er der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 114,21 EUR zu.

 

 

SATZUNG

 

 

zur Änderung der Hauptsatzung vom 31.08.2009

 

 

Der Stadtrat hat am 26.09.2022 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

§ 1

 

§ 6 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

 

            a. Beirat für Inklusion und Senioren

 

§ 2

 

§ 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

 

(3)          Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort im Stadtgebiet erstattet.

 

 

 

§ 3

 

(1)          § 14 erhält folgende Bezeichnung: Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Beirats für Migration und Integration, des Beirates für Inklusion und Senioren sowie des Beirates für Jugend

 

(2)          § 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Mitglieder des Beirates für Migration und Integration und des Inklusions- und Seniorenbeirates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 EUR.

 

 

§ 4

 

§ 17 Absatz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

 

(2)      Folgende monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:

a.    Für den Wehrleiter:
Grundbetrag:                                    260,35 EUR
Zulage für 6 Einheiten:                     49,89 EUR

Zulage für Telefon / Internet:           23,00 EUR
Gesamtbetrag:                                                          333,24 EUR

 

b.    Für den stellvertretenden Wehrleiter:
Grundbetrag:                                    130,18 EUR

Zulage für 6 Einheiten:                      24,94 EUR
Zulage für Telefon / Internet:            11,50 EUR
Gesamtbetrag:                                                          166,62 EUR

 

c.    Für den Einheitsführer der Einheit Remagen:

Grundbetrag:                                     148,91 EUR
Zulage für Telefon / Internet:            17,25 EUR
Gesamtbetrag:                                                           166,16 EUR

 

d.    Für den Einheitsführer der Einheit Oberwinter und Kripp:

Grundbetrag:                                       78,38 EUR
Zulage für Telefon / Internet:            11,50 EUR
Gesamtbetrag:                                                             89,88 EUR

 

e.    Für den Einheitsführer der Einheit Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:

Grundbetrag:                                       47,02 EUR
Zulage für Telefon / Internet:              9,20 EUR
Gesamtbetrag:                                                              56,22 EUR

 

f.     Für den Gruppenführer Wasserschutz:                               47,02 EUR

 

g.    Für den Gerätewart der Einheit Remagen:                     111,64 EUR

 

h.    Für den Gerätewart der Einheit Oberwinter:                      37,21 EUR

 

i.      Für den Gerätewart der Einheit Kripp:                                 56,80 EUR

 

j.      Für den Gerätewart der Einheit Rolandswerth:                 35,25 EUR

 

k.    Für den Gerätewart der Einheit Unkelbach und Oedingen:
                                                                                       33,29 EUR

 

l.      Für den Gerätewart Gefahrgut (GW-G)    :                          33,29 EUR

 

m.  Für den Schlauchwart der Einheit Remagen:                    44,07 EUR

 

n.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Remagen:
                                                                                       48,97 EUR

 

o.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Oberwinter:        
                                                                                       39,17 EUR

 

p.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Kripp           35,25 EUR

 

q.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheiten
Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:                         29,38 EUR

 

r.     Für die Jugendwarte der jeweiligen Einheiten;
sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr:                         39,41 EUR

 

s.    Für den Kleiderwart:                                                  29,38 EUR

 

t.     Für die gesamtstädtischen Leiter Atemschutz und Leiter Gerätewarte:                                                                         19,58 EUR

 

u.    Für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen:                                                       73,45 EUR

 

v.    Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte:              73,45 EUR

 

w.   Für den Sachbearbeiter BKS-Portal:                                 23,51 EUR

 

x.    Für den Leiter Führungsdienst:                                           68,52 EUR

 

y.    Für den Alarm- und Einsatzplaner:                                     88,11 EUR

 

 

Die ständigen Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte sowie des Leiters der Kinderfeuerwehr Remagen erhalten 50 % der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.

 

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

 

STADTVERWALTUNG REMAGEN

Remagen, den 26.09.2022

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Der Vorsitzende erläutert die geplanten Änderungen.

 

 

1.     § 6 und § 14, Änderung der Bezeichnung des Seniorenbeirates

 

 

Im Seniorenbeirat wurde in der Vergangenheit immer wieder auch das Thema „Barrierefreiheit“ diskutiert. Dabei vertritt der Beirat die Auffassung, dass diesem Thema mehr Aufmerksamkeit gegeben werden sollte. Gleichzeitig wurde diskutiert, ob sich der Seniorenbeirat um diese Belange zu kümmern habe oder ob dafür ein eigener Beirat erforderlich sei.

 

Aufgrund der großen Schnittmenge der Interessen von körperlich eingeschränkten Mitbürger*innen und Senio*innen vertraten die Mitglieder die Auffassung, dass ein weiterer Beirat nicht erforderlich sei. Es wurde daher beantragt, den bisherigen „Seniorenbeirat der Stadt Remagen“ auf „Inklusions- und Seniorenbeirat der Stadt Remagen“ zu erweitern. Dies hätte den Vorteil, dass nicht ein weiteres Gremium erforderlich ist und ggf. zwei Gremien überschneidende Themen bearbeiten.

 

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren und Soziales hat diesem Vorschlag zugestimmt.

 

In § 6 und § 14 der Hauptsatzung soll daher die neue Bezeichnung des Beirates aufgenommen werden.

 

2.     § 11 Abs. 3, Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrats

 

Es wurde angeregt, Fahrtkosten zu Sitzungen, die außerhalb des Stadtgebietes durchgeführt werden, zu erstatten. Hintergrund ist, dass die Sitzungen der Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH in der Regel in Gerolstein stattfinden. Daher wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

 

„Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort im Stadtgebiet erstattet.“

 

 

3.     § 18 Absatz 2, Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige

 

Zum 01.04.2022 wurde in der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Remagen, Einheit Remagen, eine Bambini-Feuerwehr gegründet. Gemäß § 11 Absatz 4 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung beträgt die Aufwandsentschädigung für den Leiter einer Bambini-Feuerwehr 39,41 EUR monatlich.

Für den ständigen Stellvertreter des Leiters der Bambini-Feuerwehr soll künftig eine Aufwandsentschädigung von 50% der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden. Gleichzeitig soll diese Regelung auch für die ständigen Stellvertreter der Jugendwarte angewendet werden.

 

 

Im September 2020 wechselte der Standort des Gerätewagen-Gefahrgut von Remagen nach Oberwinter. Die auf dem Fahrzeug befindlichen Atemschutzgeräte werden seither von dem Atemschutzgerätewart der Einheit Oberwinter geprüft. Aufgrund des Mehraufwands soll die Aufwandsentschädigung auf 20% des Höchstsatzes, 39,17 EUR monatlich, angepasst werden.

Der Atemschutzgerätewart der Einheit Kripp hat durch das Hilfeleistungslöschboot auch weitere Atemschutzgeräte zu prüfen. Da Kripp weniger Geräte als Oberwinter vorhält, wird hier vorgeschlagen die Aufwandsentschädigung auf 18 % des Höchstsatzes, 35,25 EUR monatlich, anzupassen.

Der Mehraufwand begründet sich auch durch die gestiegene Anzahl der Atemschutzgeräteträger in beiden Einheiten. Neben Einsätzen muss jeder Atemschutzgeräteträger zweimal jährlich eine Übung unter Atemschutz absolvieren. Die Geräte müssen im Anschluss daran geprüft werden.

 

Die Aufwandsentschädigung für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale (inklusive Bearbeitung der Einsatzberichte und EVUS-Systembetreuer) in Höhe von 146,89 € soll auf folgende Positionen aufgeteilt werden:

Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen        73,45 EUR

Sachbearbeiter Einsatzberichte:                                                               73,45 EUR

 

Zusätzlich soll eine neue Position „Sachbearbeiter BKS-Portal“ hinzugefügt werden. Hierfür soll künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung von 23,51 EUR ausgezahlt werden.