-       Anfrage zur Altersstruktur und Zusammensetzung des Seniorenbeirats

 

Kurz nach Versand der Einladungsvorlage an die Stadtverwaltung Remagen erhielt der Vorsitzende noch Anfragen zur Altersstruktur und zur Zusammensetzung des Seniorenbeirats. Eine Fraktion im Stadtrat sei verwundert über die Altersstruktur. Nach deren Auffassung liege das Mindestalter bei 60 Jahren.

 

Richtig ist, dass die (noch) gültige Satzung für den Seniorenbeirat in § 3, (1) (2) vorgibt:

 

„…

Wählbar sind alle in der Stadt Remagen ansässigen Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sollten, oder Beschäftigte der in Abs. 3 genannten Organisationen.

Mitglieder des Seniorenbeirates sind:

·         je 1 Vertreter/in der ortsansässigen Sozialverbände (Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Rote Kreuz, VdK),

·         je 1 Vertreter/in der katholischen und evangelischen Kirche,

·         1 Vertreter/in der muslimischen Gemeinde,

·         je 1 Vertreter/in der ortsansässigen Senioreneinrichtungen,

·         je 1 Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.

Die Fraktionen können hierfür sachkundige Bürger vorschlagen.

…“

Aus dem zuvor zitierten Paragrafen ist ersichtlich, dass Vertreter aus Sozialverbänden bzw. Organisationen für eine Mitarbeit im Seniorenbeirat über kein Mindestalter verfügen müssen. Der Vorsitzende geht davon aus, dass es sich bei den durch die Sozialverbände bzw. Organisationen entsandten Mandatsträger um fachlich geeignete Personen handelt.

 

Ein weiterer Teil der Frage war, dass auch ein Mitglied des Moscheevereins im Seniorenbeirat aktiv sein sollte und wer dieses Mitglied sei. Tatsächlich ist im obigen Paragrafen 3 auch der Moscheeverein genannt, ein Mandatsträger allerdings nicht bekannt.

 

Aufgrund der aktuellen Gremienprozesse zur Erweiterung zum Inklusions- und Seniorenbeirat sowie der Vernetzung mit dem Migrationsbeirat wurde zunächst seitens des Vorsitzenden von einer Anfrage bei der Stadtverwaltung Remagen abgesehen. Dies kann im weiteren Prozess mit der hoffentlich beschlossenen Erweiterung des Beirats erfolgen.

 

Die (noch) aktuelle Satzung wird dem Protokoll beigefügt.