Sitzung: 21.09.2022 Beirat für Inklusion und Senioren
- Anfrage zur Altersstruktur und
Zusammensetzung des Seniorenbeirats
Kurz nach Versand der Einladungsvorlage an die
Stadtverwaltung Remagen erhielt der Vorsitzende noch Anfragen zur
Altersstruktur und zur Zusammensetzung des Seniorenbeirats. Eine Fraktion im
Stadtrat sei verwundert über die Altersstruktur. Nach deren Auffassung liege
das Mindestalter bei 60 Jahren.
Richtig ist, dass die (noch) gültige Satzung für den
Seniorenbeirat in § 3, (1) (2) vorgibt:
„…
Wählbar
sind alle in der Stadt Remagen ansässigen Einwohnerinnen und Einwohner, die das
60. Lebensjahr vollendet haben sollten, oder
Beschäftigte der in Abs. 3 genannten Organisationen.
Mitglieder
des Seniorenbeirates sind:
·
je 1 Vertreter/in der ortsansässigen Sozialverbände (Caritas,
Arbeiterwohlfahrt, Rote Kreuz, VdK),
·
je 1
Vertreter/in der katholischen und evangelischen Kirche,
·
1
Vertreter/in der muslimischen Gemeinde,
·
je 1
Vertreter/in der ortsansässigen Senioreneinrichtungen,
·
je 1
Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.
Die Fraktionen können hierfür sachkundige Bürger vorschlagen.
…“
Aus dem zuvor zitierten Paragrafen ist ersichtlich,
dass Vertreter aus Sozialverbänden bzw. Organisationen für eine Mitarbeit im
Seniorenbeirat über kein Mindestalter verfügen müssen. Der Vorsitzende geht
davon aus, dass es sich bei den durch die Sozialverbände bzw. Organisationen
entsandten Mandatsträger um fachlich geeignete Personen handelt.
Ein weiterer Teil der Frage war, dass auch ein
Mitglied des Moscheevereins im Seniorenbeirat aktiv sein sollte und wer dieses
Mitglied sei. Tatsächlich ist im obigen Paragrafen 3 auch der Moscheeverein
genannt, ein Mandatsträger allerdings nicht bekannt.
Aufgrund der aktuellen Gremienprozesse zur Erweiterung
zum Inklusions- und Seniorenbeirat sowie der Vernetzung mit dem
Migrationsbeirat wurde zunächst seitens des Vorsitzenden von einer Anfrage bei
der Stadtverwaltung Remagen abgesehen. Dies kann im weiteren Prozess mit der
hoffentlich beschlossenen Erweiterung des Beirats erfolgen.
Die (noch) aktuelle Satzung wird dem Protokoll
beigefügt.