Im Verwaltungsrechtsstreit der Fraktion Klare Kante gegen den Rat der Stadt Remagen liegt zwischenzeitlich der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vor. Dieses hat am 03.08.2022 beschlossen, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zurückzuweisen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Beschluss ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.