Sitzung: 14.11.2022 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0746/2022
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 zu beschließen und daher festzusetzen:
a) Gesamtbetrag der Erträge im
Erfolgsplan 3.923.000,00 €
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen
im Erfolgsplan 4.110.000,00 €
c) Jahresergebnis im Erfolgsplan
Verlust 187.000,00 €
d) Gesamtbetrag der Einnahmen im
Vermögensplan 4.331.000,00 €
e) Gesamtbetrag der Ausgaben im
Vermögensplan 4.331.000,00 €
f) Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 €
g) Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen 2.104.000,00 €
h) Höchstbetrag der Kassenkredite
(Betriebsmittelkreditermächtigung) 400.000,00 €
Der Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge die Vorausleistungen für 2023 wie folgt beschließen:
Schmutzwassergebühr 2,50 €/m³
Wiederkehrender Beitrag 0,65 €/m²
Fäkalschlammgebühr 30,00 €/m³
Abwasserabgabe 17,90 €/Person
Einmalige Beiträge
Schmutzwasseranteil 1,39 €/m²
Oberflächenwasseranteil 3,73 €/m²
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 enthält im Erfolgsplan alle vorhersehbaren Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2023. Insbesondere im Materialaufwand kommt es gegenüber den Vorjahren, i.W. bedingt durch erhöhte Umlagen der Abwasserzweckverbände sowie durch Kostensteigerungen externer Dienstleister, zu einem deutlichen Anstieg.
Herr Blüher fragt,
ob die Erhöhung der Verbandsumlage des AZV Untere Ahr ausschließlich der
gestiegenen Strom- und Lohnkosten geschuldet sei oder ob auch Flutschäden damit
bezahlt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass die Flutschäden zu 100 % aus
dem Wiederaufbaufonds finanziert werden.
Herr Schaumlöffel
möchte wissen, ob die von der Bundesregierung angedachten Entlastungen bei den
Energiekosten im Wirtschaftsplan Berücksichtigung gefunden haben. Frau Höwer
bestätigt, dass der auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes angenommene
Strompreis für die Jahre 2024 bis 2027, der im Index maßgeblich für die
Berechnung der Betriebsführungspauschale ist, sogar leicht unter der von der
Bundesregierung vorgesehenen Strompreisbremse von 40 Ct/kWh liegt.
Herr Giermann
fragt, ob man im Hinblick auf die vorgesehene Fremdmittelaufnahme auf die
Durchführung einiger Investitionen verzichten könne, um die Zinsbelastung zu
reduzieren. Herr Ingendahl erläutert, dass der Stadt die Pflicht zur
Daseinsvorsorge obliegt und man notwendige Sanierungsmaßnahmen nicht
aufschieben kann.
Aus dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ergibt sich, unter der Prämisse, die Vorausleistung der Schmutzwassergebühr ggü. 2022 um 0,25 €/m³ auf 2,50 €/m³ festzulegen, ein Jahresverlust von 187 T€.
Aus dem Zahlenwerk
ergibt sich folgender