Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 zu beschließen und daher festzusetzen:

 

a)        Gesamtbetrag der Erträge im

            Erfolgsplan                                                                                 3.923.000,00 €

b)         Gesamtbetrag der Aufwendungen

            im Erfolgsplan                                                                            4.110.000,00 €

c)         Jahresergebnis im Erfolgsplan

            Verlust                                                                                            187.000,00 €

d)         Gesamtbetrag der Einnahmen im

            Vermögensplan                                                                         4.331.000,00 €

e)         Gesamtbetrag der Ausgaben im

            Vermögensplan                                                                         4.331.000,00 €

f)          Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

            ermächtigung                                                                                            0,00 €

g)         Gesamtbetrag der vorgesehenen

            Kreditaufnahmen                                                                       2.104.000,00 €

h)        Höchstbetrag der Kassenkredite

            (Betriebsmittelkreditermächtigung)                                           400.000,00 €

 

 

Der Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge die Vorausleistungen für 2023 wie folgt beschließen:

 

 

Schmutzwassergebühr                                                     2,50 €/m³

Wiederkehrender Beitrag                                                 0,65 €/m²

Fäkalschlammgebühr                                                     30,00 €/m³

Abwasserabgabe                                                            17,90 €/Person

 

Einmalige Beiträge

Schmutzwasseranteil                                                        1,39 €/m²

Oberflächenwasseranteil                                                  3,73 €/m²

 

 

 

 


Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 enthält im Erfolgsplan alle vorhersehbaren Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2023. Insbesondere im Materialaufwand kommt es gegenüber den Vorjahren, i.W. bedingt durch erhöhte Umlagen der Abwasserzweckverbände sowie durch Kostensteigerungen externer Dienstleister, zu einem deutlichen Anstieg.

 

Herr Blüher fragt, ob die Erhöhung der Verbandsumlage des AZV Untere Ahr ausschließlich der gestiegenen Strom- und Lohnkosten geschuldet sei oder ob auch Flutschäden damit bezahlt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass die Flutschäden zu 100 % aus dem Wiederaufbaufonds finanziert werden.

 

Herr Schaumlöffel möchte wissen, ob die von der Bundesregierung angedachten Entlastungen bei den Energiekosten im Wirtschaftsplan Berücksichtigung gefunden haben. Frau Höwer bestätigt, dass der auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes angenommene Strompreis für die Jahre 2024 bis 2027, der im Index maßgeblich für die Berechnung der Betriebsführungspauschale ist, sogar leicht unter der von der Bundesregierung vorgesehenen Strompreisbremse von 40 Ct/kWh liegt.

 

Herr Giermann fragt, ob man im Hinblick auf die vorgesehene Fremdmittelaufnahme auf die Durchführung einiger Investitionen verzichten könne, um die Zinsbelastung zu reduzieren. Herr Ingendahl erläutert, dass der Stadt die Pflicht zur Daseinsvorsorge obliegt und man notwendige Sanierungsmaßnahmen nicht aufschieben kann.

 

Aus dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ergibt sich, unter der Prämisse, die Vorausleistung der Schmutzwassergebühr ggü. 2022 um 0,25 €/m³ auf 2,50 €/m³ festzulegen, ein Jahresverlust von 187 T€.

 

Aus dem Zahlenwerk ergibt sich folgender