Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Ortsbeirat schließt sich der Auflistung der Verwaltung an mit der Maßgabe, dass vorzugsweise die Straßen erstmalig hergestellt werden sollen, deren Oberfläche als mangelhaft bewertet werden.

Für den Turmweg geht der Ortsbeirat von einer einheitlichen Baumaßnahme aus, die entsprechend den Erfordernissen bei der Abrechnung in einen Ausbau- und einen Erschließungsteil unterteilt wird.

 

 


Die Vorsitzende Sabine Glaser verweist einleitend auf die Inhalte der Beschlussvorlage (0751/2022; vgl. Anlage). Ergänzend erläutert Stadtplaner Peter Günther die Unterschiede zwischen einer Erschließungs- und einer Ausbaumaßnahme.

Thomas Nuhn nimmt Bezug auf die jüngste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in welcher die Verwaltung den Ausbau des Turmweges vorgeschlagen hat; Planungsbeginn wäre demnach frühestens 2024. Er verweist zudem auf die Verschonungsregel, wonach Bürger, die als Anlieger an der Er­schließungs­maßnahme beteiligt waren, künftig für einen bestimmten Zeitraum von den für Ausbau­maßnahmen zu erhebenden wiederkehrenden Beitrag verschont werden.

 

Auf die Frage, warum in den aufgelisteten Straßen bzw. Straßenabschnitte überhaupt Straßenbauarbeiten durchgeführt werden müssen, verweist die Verwaltung auf die rechtlichen Bedingungen insbesondere auch bei Bauanträgen, die eine gesicherte Erschließung voraussetzen.

 

Nach eingehender Aussprache ergeht folgender