Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gebühren für das Ausheben und
Schließen der Gräber wie folgt anzupassen: Reihengrab bis zum 5. Lebensjahr von
200,00 € auf 250,00 €, Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr von 500,00 € auf 650,00
€, Wahlgrab Einzel/Doppel mit einfacher Tiefe von 550,00 € auf 650,00 €, Wahlgrab
Einzel/Doppel mit doppelter Tiefe von 620,00 € auf 700,00 € und Aschenurnen von
200,00 € auf 250,00 €.
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.
Es ergeht folgender